Aktuell lässt der Sport-Club Freiburg e.V.  Abmahnungen wegen Tickethandels über die Kanzlei Lentze Stopper aussprechen. Mir liegen hierzu mehrere Abmahnungen zur Prüfung vor. Die Abmahnungen datieren vom 17.03.2024.

Die Vorwürfe in den Abmahnungen lauten wie folgt:

  • Keine Abbildung der ATGB
  • Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen

Die Abmahnungen werden auf ein in den ATGB verankertes Verbot gestützt, welches das Anbieten von Karten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt.

10.2 Unzulässige Weitergabe:

Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem SCF und autorisierten Vorverkaufs-/Ausgabestellen vorbehalten. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet, (z.B. bei ebay, Kleinanzeigen, Facebook) und/ oder bei nicht vom SCF autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub, ticketbande etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,…

Forderungen:


  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR


Ratschlag:

Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.

Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.

Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.


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Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Soforthilfe-Tipps:


  • Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!

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