Uns liegt eine Abmahnung im Namen von Herrn Marcus Jendraszek, Alter Güterbahnhof 9f, 22303 Hamburg, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Luftbild-Videos vor. Vertreten wird Herr Jendraszek dabei durch den Hamburger Rechtsanwalt Björn Wrase. Ziel der Abmahnungen ist in diesem Fall ein Social-Media nutzendes Unternehmen, welches auf Instagram Videomaterial ohne Lizenz genutzt haben soll.
Worum geht es in der Abmahnung?
Rechtsanwalt Björn Wrase wirft der Betroffenen vor, auf ihrem Social-Media-Profil bei Instagram bearbeitete Luftbild-Videos seines Mandanten öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen. Die Abmahnung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Thumbnails, sondern ausschließlich auf die Videoinhalte.
Herr Marcus Jendraszek beansprucht die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Videos gemäß §§ 15 ff. UrhG, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung.
Welche Forderungen werden geltend gemacht?
Im Auftrag von Marcus Jendraszek verlangt Rechtsanwalt Björn Wrase:
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Auskunft über die Art und Dauer der Nutzung, insbesondere:
Veröffentlichungszeiträume
genutzte Plattformen
Herkunft der Videos
Vorlage einer gültigen Nutzungslizenz, falls vorhanden
Was passiert bei Nichtreaktion?
Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht fristgerecht oder nicht vollständig abgegeben – etwa ohne Vertragsstrafeversprechen –, droht eine gerichtliche Geltendmachung, etwa durch eine einstweilige Verfügung. Darüber hinaus kann Schadensersatz verlangt werden, sofern keine gültige Lizenz vorgelegt werden kann.
Wichtig: Die bloße Löschung der Videos reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Probleme der Abmahnung
Grundsätzlich sind Abmahnungen ein legitimes Mittel zur Vermeidung eines zeit-und kostenintensiven Gerichtsverfahrens. Der Gesetzgeber hat gerade im Urheberrecht jedoch aufgrund von Fehlentwicklungen strenge Anforderungen an den Inhalt von Abmahnungen festgeschrieben. Ist eine Abmahnung unwirksam oder unberechtigt, hat der Abgemahnte sogar ein Recht zum Gegenschlag. Er darf seine Anwaltskosten für die Abwehr der unwirksamen oder unberechtigten Abmahnung vom Abmahner fordern, notfalls sogar einklagen.
Auch bei der uns vorliegenden Abmahnung gibt es berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit und an der Berechtigung der Abmahnung.
- So fordert der Abmahner Jendraszek entgegen der ausdrücklichen Beteuerung seines Anwalts Wrase mit dem der Abmahnung anliegenden Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mehr, als ihm angesichts der behaupteten Rechtsverletzungen zustehen würde - damit ist die Abmahnung wahrscheinlich unwirksam.
- Außerdem ist mindestens bei einem Video fraglich, ob der Abmahner tatsächlich alleiniger Urheber des Videos ist. Zum einen behauptet er, ausschließlicher Inhaber von Nutzungs- und Verwertungsrechten daran zu sein, zum anderen wurde das Drohnenvideo aber von einem anderen Drohnenpiloten auf der Plattform Instagram eingestellt - der Abmahner gratulierte diesem Drohnenpiloten sogar mit dem Kommentar "Schöner Zusammenschnitt" dazu. Daraus kann unserer Auffassung nach nur geschlossen werden, dass der andere Drohnenpilot entweder Urheber, jedenfalls aber Miturheber des Videos ist, da er mindestens den Schnitt des Videos verantwortet hat - damit ist die Abmahnung wahrscheinlich außerdem auch unberechtigt.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung von Marcus Jendraszek über Rechtsanwalt Björn Wrase erhalten haben, gilt: Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen! Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen, bevor Sie reagieren.
Insbesondere sollte geprüft werden:
Bestehen beim Abmahner tatsächlich Urheberrechte an den betroffenen Videos?
Wurden vom Abgemahnten möglicherweise rechtmäßige Lizenzen erworben?
Ist die geltend gemachte Forderung inhaltlich und der Höhe nach berechtigt?
Unterstützung durch Dr. Lars Rieck – Ihr Ansprechpartner im Urheberrecht
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann lassen Sie sich kompetent unterstützen. Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, berät seit mehr als zwanzig Jahren Mandantinnen und Mandanten bei urheberrechtlichen Abmahnungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einem erfahrenen Anwalt Ihre Rechte zu wahren und unnötige Kosten oder rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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