Aktuelle Abmahnung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG wegen Tickethandels

Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine Abmahnung aus dem Bereich des Handels mit Eintrittskarten für Sportveranstaltungen.

Ich vertrete derzeit einen Mandanten gegen eine Abmahnung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG.

Die Abmahnung, die von der RuhrKanzlei aus Dortmund ausgesprochen wurde, beinhaltet den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot für nicht autorisierte Zweitmarktplattformen. Die ATGB lauten wie folgt (auszugsweise):

9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, 

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet und/oder bei nicht von HANNOVER 96 autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten;

Das Anbieten von Eintrittskarten über die bekannten und beliebten Plattformen wie kleinanzeigen, eBay, viagogo, stubhub etc. ist somit untersagt. Im Fall einer Zuwiderhandlung werden empfindliche Strafen gefordert.

Forderungen:

  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 353,60 €


Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATGB hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren.  Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.

Soforthilfe bei Abmahnung!

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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