Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aus zahlreichen Gründen aussprechen. Zu den häufigsten Gründen gehören etwa Unpünktlichkeit, Arbeitszeitbetrug, Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oder respektloser Umgang mit den Kollegen und dem Vorgesetzten. Klar ist, in den meisten Fällen liegt es bei dem Arbeitnehmer, ob er sein Fehlverhalten unterlässt oder schlimmere Folgen auf sich nimmt. Das Abmahnungsschreiben dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn gleichzeitig zur Unterlassung aufzufordern bzw. ihm die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei einer Wiederholung zu erklären.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Abmahnung erhalten - Richtig reagieren!
2023/05/31

Anja Schmidt-Bohm
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Croset - Fachanwälte für Arbeitsrecht
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