Mir wurde erneut das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Firma Honda Motor Co. Ltd., ausgesprochen durch Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen, erteilt.
In der Abmahnung wird das Anbieten von Aufklebern über die Handelsplattform eBay gerügt, die mit dem Zeichen „CBR“ versehen sind. Im Rahmen eines Testkaufes soll die Überprüfung der Firma Honda ergeben haben, dass es sich um Fälschungen handelt.
Die Firma Honda Motor Co., Ltd. ist u.a. Inhaberin der Markenrechte an der Europäischen Unionsmarke „CBR“, eingetragen beim Europäischen Markenamt unter der Registernummer 002309664. Die vorbenannte Wortmarke ist u.a. für Druckerzeugnisse in Klasse 16 geschützt.
Aufgrund der ermittelten Markenrechtsverletzung werden folgende Forderungen gestellt:
- Strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 EUR
- Auskunft über Bezugsquellen und Verkaufszahlen
- Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
- Vernichtung der inkriminierten Produkte
- Abmahnkosten nach 200.000,00 EUR
Wie soll ich mich verhalten?
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Aus meiner Sicht schneiden Sie sich damit sämtliche Einwendungen ab und verschlechtern Ihre Verteidigungsposition.
Abmahnung berechtigt?
Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt, ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C-558/08).
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.
Waffengleichheit!
Das Markenrecht ist eine Spezialmaterie. Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten lassen. Das Ziel einer fachkundigen Verteidigung ist es, den Abgemahnten schadlos zu halten oder im Falle einer berechtigten Abmahnung durch eine Reduzierung der Kostenforderung eine außergerichtliche Erledigung zu erreichen.
Das Kostenrisiko einer solchen markenrechtlichen Abmahnung ist enorm. Im Fall der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung verursacht der Unterlassungsanspruch unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 200.000,00 € bereits ein Prozesskostenrisiko in Höhe von 19.013,66 €.
In den meisten Fällen ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung das Mittel der Wahl, um der Angelegenheit die kostentechnische Brisanz zu nehmen. Damit einhergeht jedoch auch die Notwendigkeit einer intensiven anwaltlichen Beratung zur Frage, welche Verpflichtungen und Konsequenzen sich aus einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung für den weiteren Handeln im geschäftlichen Verkehr ergeben.
Das Ziel einer fachkundigen Verteidigung ist es, den Abgemahnten schadlos zu halten oder im Falle einer berechtigten Abmahnung durch eine Reduzierung der Kostenforderung eine außergerichtliche Erledigung zu erreichen.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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