Die Rechtsanwälte Dietmar Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ sind sog. Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage. Diese haben einen Überwachungsauftrag nach Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG).

Wir einmal wurde mir einer Abmahnung der Rechtsanwälte Dietmar Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ als Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage von der Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels vorgelegt.

In Deutschland müssen neue Bücher exakt zum festgelegten Buchpreis verkauft werden. Weder eine Überschreitung noch eine Unterschreitung ist zulässig. Verstöße sind wettbewerbswidrig.

Ein Preisbindungstreuhänder deutscher Buchverlage, wie im vorliegenden Fall die Rechtsanwälte Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ können daher Verstöße gegen die Buchpreisbindung wettbewerbsrechtlich abmahnen lassen.

Dies erfolgt durch die Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels.

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird gerügt, dass ein im Internet angebotenes Buch statt zum gebundenen Ladenpreis zu einem anderen Preis verkauft wurde.

Dies verstößt gegen § 3 Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG).

In § 3 BuchPrG heißt es:

§ 3 Preisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.

§ 5 regelt die sogenannte Preisfestsetzung:

Wer Bücher für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer für das Buch festzusetzen und zu veröffentlichen.

Das Buchpreisbindungsgesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch. Letztlich soll verhindert werden, dass z.B. große Internetanbieter Bücher preiswerter verkaufen. Wo man in Deutschland letztlich ein neues Buch kauft, ist somit unerheblich, da der Preis immer gleich ist.

Warum ist eine Abmahnung wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung zu weitreichend?

In der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, es ab sofort zu unterlassen, preisgebundene Bücher, insbesondere das in der Abmahnung genannte Buch, an Letztabnehmer zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Preisen anzubieten, zu bewerben und/oder zu verkaufen.

Die Abmahnung bezieht sich somit nicht auf das ganz konkrete Angebot mit dem falschen Buchpreis, sondern ganz grundsätzlich auf Bücher!

In der Praxis ist es so, dass ein gewerblicher Anbieter, der ein Buch zu einem falschen Buchpreis angeboten hat, häufig noch viele andere Bücher anbietet. Die Gefahr, gegen eine Unterlassungserklärung, die auch immer eine Vertragsstrafe enthält, zu verstoßen, ist daher außerordentlich groß.

Ich empfehle daher keinesfalls, ohne vorherige anwaltliche Beratung bei einer Abmahnung wegen einem Preisbindungsverstoß eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Zweifel bestehen im Übrigen auch an der Höhe der geltend gemachten Abmahnkosten.

Wie hoch ist der festgesetzte Buchpreis?


Der offizielle festgesetzte Buchpreis findet sich auf der Internetseite www.vlb.de (Verzeichnis lieferbarer Bücher). Dies ist eine anerkannte Referenzdatenbank für gebundene Ladenpreise in Deutschland und in Österreich.

Unsere FAQ zur Buchpreisbindung

  • Wir haben hier ausführliche FAQ zur Buchpreisbindung zusammengestellt

Ich berate Sie bei einer Abmahnung wegen einem Verstoß gegen die Preisbindung von Büchern.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung wegen Verstoß gegen die Buchpreisbindung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rechtsanwälte Fuhrmann Wallenfels  oder anderer Preisbindungstreuhänder wegen einem Preisbindungsverstoß bei Büchern erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz