Früher mussten nicht verheiratete Eltern, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuten, einen Ergänzungspfleger bestellen oder das Sorgerecht teilweise übertragen lassen, um den Kindesunterhalt durchzusetzen. Das wurde durch Entscheidungen des BGH vom 21. Dezember 2005 (XII ZR 126/03) und 12. März 2014 (XII ZB 234/13) geregelt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Regelung geändert und das Verfahren vereinfacht.