Alexander Schäfer-Dauberschmidt
Herr Rechtsanwalt Schäfer-Dauberschmidt vertritt Ihre Interessen mit Hartnäckigkeit, Diplomatie und im Zweifelsfall auch mit der nötigen Härte. Profitieren Sie von seinem ergebnisorientierten und effizienten Arbeitsstil im Verkehrsrecht und Arbeitsrecht – in beiden Bereichen kann er den Fachanwaltstitel vorweisen und qualitativ hochwertige Beratung gewährleisten.
Er studierte Jura an der Universität zu Mainz und wurde nach dem Referendardienst 1998 zur Anwaltschaft zugelassen.
Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall nimmt Herr Rechtsanwalt Schäfer-Dauberschmidt routiniert und grundsätzlich noch am Tag seiner Beauftragung die Erstattung des Schadens durch die gegnerische Versicherung in Angriff, sofern auch nur eine Mithaftung des Unfallgegners vorliegt. Dazu gehört die Ermittlung der gegnerischen Versicherung wie die Anforderung der Unfallakte der Polizei, sowie Ihre Information zu den dringenden Fragen wie Mietwagen oder Nutzungsausfall, Standgebühren, Reparaturauftrag, Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag, Krankschreibung, und ähnliches, regelmäßig ganz unkompliziert per ausführlichem Telefon. Herr Schäfer macht nicht nur klassischen Schadenspositionen geltend gemacht, sondern auch die eher unbekannten wie Restbenzin im Tank, Abrechnung auf Neupreisbasis, Haushaltsführungsschaden, Quotenmäßiger Rückstufungsschaden bei der Kaskoversicherung. durchgesetzt werden. Verlassen Sie sich hierbei auf Herrn Rechtsanwalt Schäfers jahrelange Erfahrung und Kompetenz aus Hunderten regulierten Verkehrsunfallen. Da die Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden gehören, werden die Anwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn sie auch nur anteilig haftet. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen Herr Schäfer auch bei Verkehrsstrafverfahren oder -bußgeldsachen zur Seite, ferner wenn es Streit mit Ihrer eigenen Kfz-Versicherung gibt. Weist Ihr gekaufter oder geleaster Neu/Gebrauchtwagen Mängel auf? Dann lassen Sie sich von Herrn Rechtsanwalt Schäfer über Ihre Gewährleistungsrechte aufklären.
Arbeitsrecht
Herr Schäfer-Dauberschmidt berät und vertritt ständig Arbeitnehmer bei ihnen ausgesprochenen Kündigungen mit allen in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen wie allgemeinem und besonderem Kündigungsschutz (etwa aufgrund Schwerbehindertenstatus, ...), aber auch Kündigungschutz bei Probezeit und Befristung, Betriebsratsanhörung, Formfehler in der Kündigung, Einhaltung der Kündigungsfrist, Abfindung und deren Versteuerung, Arbeitszeugnis, Abmahnung, Sozialauswahl, Urlaubsabgeltung, (anteiliges) Weihnachtsgeld, Sperrzeit beim Arbeitsamt und Freistellung. Aber auch Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis wie die leidensgerechte Tätigkeit von Pflegepersonal mit BEM und Wiedereingliederung, Versetzung, Arbeitszeitreduzierung, ausstehender Lohn spielen in der Praxis eine große Rolle. Schließlich runden die Beratung zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln, die Prüfung und Vertretung wegen Arbeitszeugnissen und praxisrelevante Fragen wie z.B. Arbeitnehmerhaftung, Bonuszahlungen, Entgeltfortzahlung das Angebot ab. Arbeitsrecht ist ein "Minenfeld" mit zahllosen Fallstricken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb sparen Sie nicht am falschen Ende, zumal die Anwaltsgebühren steuerlich absetzbar sind.
Schuldnerberatung und Vorbereitung von Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren (neuerdings schon nach 3 Jahren)
Seit Einführung der Restschuldbefreiung im Jahr 1998 und insbesondere seit Einführung von dessen Finanzierung durch die Justizkasse hat Rechtsanwalt Schäfer-Dauberschmidt bislang ca. 1200 überschuldete Mandanten im Detail zu den Vorteilen der Privatinsolvenz und zu den Feinheiten des unpfändbaren Einkommens und Vermögens beraten. Ausnahmslos hat er auch dem verzweifelten Schuldner einen Weg aus der Überschuldung aufgezeigt und ihn hierbei begleitet. Dabei spielen die Regeln der Schutz von Lohn und Kontoguthaben ebenso eine große Rolle wie der z. B. einer Rentenanwartschaft oder einer zu erwartenden Erbschaft, oder sonstigen Vermögens, wie bei ausreichender Finanzkraft das Aushandeln von Vergleichszahlungen.
Gerne können Sie Herrn Rechtsanwalt Alexander Schäfer-Dauberschmidt direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit ihm in Verbindung setzen.