Andreas Peters
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit dem Jahre 1997 bin ich als Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Heinz – Peters – König in Herne für die Bereiche Verkehrsrecht, Unfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldrecht sowie Haftungsrecht zuständig. Als ehemaliger Leiter der Rechts- und Versicherungsabteilung eines namenhaften Unternehmens der Kfz-Branche und anschließender langjähriger Rechtsanwaltstätigkeit verfüge ich über eine 30-jährige Erfahrung auf diesem Spezialgebiet. Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vertrauensanwalt sowie Vorstandsmitglied des ACE Herne und betreue überregional eine Vielzahl von Mandanten „rund um den Pkw".
Verkehrsrecht
Verkehrsunfall
Sie wurden in einen Unfall verwickelt? Im Verkehrsrecht übernehme ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie die gesamte Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Im Rahmen dessen prüfe ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz (bspw. Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Sachverständigengebühren, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden usw.) und vertrete Sie kompetent gegenüber der jeweiligen Versicherung sowie vor den zuständigen Gerichten.
Bußgeldangelegenheiten
Zu meinem Aufgabengebiet zählt auch die Vertretung in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten gegenüber den Behörden und auch in gerichtlichen Bußgeldverfahren. Egal ob Sie „geblitzt“ wurden (Geschwindigkeitsverstoß), ein Fahrverbot angeordnet wird, Ihnen ein Handyverstoß, Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein sonstiges Vergehen im Straßenverkehr vorgeworfen wird – ich stehe Ihnen während des gesamten Verfahrens stets zur Seite. Gerade seit der Punktereform Im Jahre 2014 ist es insbesondere bei Verstößen, welche die Eintragungen von Punkten ins Fahreignungsregister („Flensburg“) zur Folge haben, ratsam, den Verstoß einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Dank meiner langjährigen Erfahrung prüfe ich Ihren Fall individuell und vertrete Sie in Bußgeldangelegenheiten außergerichtlich und auch gerichtlich. Dies gilt selbstverständlich auch für Fahrerlaubnisangelegenheiten.
Verkehrsstrafrecht
Ebenso stehe ich Ihnen bei, wenn Ihnen die Begehung einer Verkehrsstraftat vorgeworfen wird. Hierzu zählen insbesondere: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr und weitere. Ich prüfe Ihren individuellen Fall in rechtlicher Hinsicht detailliert und verteidige Sie mit all meiner Erfahrung im Rahmen des Strafverfahrens.
Besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung. Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.