Rechtsanwalt Jan Grimmelt LL.M.
ICH VERTRETE ARBEITGEBER, GESCHÄFTSFÜHRER UND ARBEITNEHMER IN ALLEN BEREICHEN DES ARBEITSRECHTES.
Vita: Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Universität Göttingen absolviert. Anschließend legte mein zweites Staatsexamen am Landgericht Bielefeld ab, sämtliche Wahlbereiche widmete ich arbeitsrechtlich ausgerichteten Rechtsberatungen und Behörden. Anschließend studierte ich berufsbegleitend und erlangte den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Im Jahre 2020 schloss ich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht erfolgreich ab. Seit dem Jahr 2019 bin in der Kanzlei Dr. Ahlborn, einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei tätig, und konnte direkt nach meinen Studium und während des Referendariates durchgehend arbeitsrechtliche Fälle bearbeiten und Erfahrungen sammeln. Im Jahre 2023 habe ich mich zum TÜV-Datenschutzbeauftragten weitergebildet und berate seitdem auch im Arbeitnehmerdatenschutzrecht.
Arbeitgeber berate ich umfassend in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und übernehme die prozessuale Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
Ich bin für Sie vor allem in den folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Dienstwagen- und Provisionsvereinbarungen
- Durchführung von Kündigungsschutzverfahren
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Abwehr von Zahlungsansprüchen
- Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen und Betriebsvereinbarungen
- Auseinandersetzungen mit Ihrem Betriebsrat
- Abwehr von Entfristungsklagen
- Begleitung von BEM-Verfahren
- Arbeitnehmerdatenschutzrecht
Als Rechtsanwalt für Ihr Unternehmen ist es mein Ziel, Ihre Ausgaben im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen so gering wie möglich zu halten. Basis hierfür ist regelmäßig ein umfassendes Vertragswerk, welches nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern überdies auch Ihr Unternehmen bestmöglich vor einer unangemessenen Inanspruchnahme durch Ihre Arbeitnehmer zu schützen. Zugleich kann ein klug formulierter Arbeitsvertrag eine erste Vorbereitung für einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess sein. Hierbei sind die von mir gestalteten Verträge jedoch stets so gefasst, dass sie sich in Zeiten erschwerter Personalsuche nicht nachteilig auf den Einstellungsprozess auswirken.
Sollten Sie sich als Unternehmen dennoch einmal von einem Arbeitnehmer trennen wollen, berate ich Sie auch hier umfassend. Zielsetzung meiner Arbeit ist es dabei durchgängig, Sie vor Abfindungs- oder Gehaltsnachzahlungen zu bewahren. Empfehlenswert ist es daher, wenn Sie bereits vor Ausspruch einer Kündigung oder dem Angebot eines Aufhebungsvertrages zu mir Kontakt aufnehmen. Ich prüfe sodann für Sie die rechtlichen Möglichkeiten einer Trennung und bereite mit Ihnen ein entsprechendes Konzept vor. Im Anschluss verhandele ich für Sie, je nach Sach- und Rechtslage sowie Ihrer Unternehmensphilosophie einen Aufhebungsvertrag oder bereite die Kündigung des Arbeitnehmers vor. Eine etwaige Betriebsratsanhörung oder Anträge für behördliche Zustimmungen bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz verfasse ich für Sie. Im anschließenden arbeitsgerichtlichen Verfahren zielt meine Tätigkeit, neben der gerichtlichen Durchsetzung der Kündigung vor allem auf die Vermeidung etwaiger Annahmeverzugslöhne ab. Der derzeitige Arbeitnehmermarkt bietet Ihnen als Arbeitgeber zahlreiche Chancen, die ich gemeinsam mit Ihnen ergreife.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vermeidung von übermäßigen Entgeltfortzahlungskosten und krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Durch immer höhere Krankheitszeiten entstehen Arbeitgebern nicht nur immense Kosten, auch wirken sich hohe Ausfallzeiten auf die Arbeitsqualität und Motivation anderer Mitarbeiter aus. Hierbei kann ich für Sie präventiv tätig werden, indem wir Weihnachtsgelder, Mehrurlaube und Bonuszahlungen an die Anwesenheit im Betrieb knüpfen. Durch die direkte finanzielle Auswirkung einer Arbeitsunfähigkeit lassen sich Ausfallzeiten relevant vermindern. Gleichsam habe ich mich auf die Vermeidung unnötiger Entgeltfortzahlungskosten bei fragwürdigen Krankmeldungen spezialisiert. Die aktuelle Rechtsprechung gibt hierfür uns zahlreiche Möglichkeiten an die Hand, Arbeitsunfähigkeiten, die zum Beispiel in einen Zeitraum nach ausgesprochener Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer fallen, sich an Urlaube anschließen oder direkt auf Kritikgespräche o.Ä. erfolgen mit dem Ergebnis anzuzweifeln, dass Sie keine Entgeltfortzahlung mehr leisten müssen. Neben erfreulichen finanziellen Effekten haben derartige Prozesse vor Allem auch eine Signalwirkung.
Arbeitnehmer berate ich ebenfalls in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, vor allem wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde oder Sie Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben.
Ich bin für Sie vor allem in den folgenden Bereichen tätig:
- Vertretung bei Kündigungen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Entfristungen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Entfernung von Abmahnungen
- Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Ihrem Arbeitgeber
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen und Zeugnisberichtigungsklagen
Sollten Sie ein rechtliches Problem mit Ihrem Arbeitgeber haben, rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine Email. Einen Beratungstermin kann ich Ihnen regelmäßig sehr kurzfristig anbieten. Ich sehe mir sodann mit Ihnen die Sach- und Rechtslage zunächst ausführlich an und erläutere Ihnen die Erfolgschancen und Risiken des möglichen Verfahrens. Als Spezialist für Arbeitsrecht gelingt es mir regelmäßig, arbeitgeberseitig begangene Fehler einer Kündigung zu finden und für Sie hohe Abfindungen zu verhandeln - oder Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Hierbei kümmere ich mich auch um die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung oder beantrage für Sie Prozesskostenhilfe.
Geschäftsführer berate ich in Fragen der Vertragsgestaltung und der Beendigung des Dienstverhältnisses.
In den folgenden Bereichen unterstütze ich Sie gerne:
- Gestaltung und Verhandlung Ihres Dienstvertrages
- außergerichtliche und gerichtliche Abwehr einer Kündigung
- Verhandlung eines Aufhebungsvertrages
- Durchsetzung finanzieller Ansprüche
Als Geschäftsführer ist die für Sie ideale Gestaltung eines Dienstvertrages unerlässlich. Anders als bei Arbeitnehmern finden viele gesetzliche Schutznormen auf Ihr Beschäftigungsverhältnis keine Anwendung, insbesondere genießen Sie keinen Kündigungsschutz. Umso wichtiger ist daher der Abschluss eines für Sie vorteilhaften Dienstvertrages, den ich gerne für Sie prüfe oder einen eigenen erstelle. Hierbei behalte ich auch stets die Interessen Ihres Dienstgebers im Auge, der beste Vertrag nützt Ihnen nichts, wenn der Gegenüber ihn nicht unterzeichnen will. Sollte Ihr Dienstgeber eine Trennung anstreben, verhandele ich für Sie einen Aufhebungsvertrag oder führe das gerichtliche Verfahren.