Ich bin seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2017 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Aufgrund meiner Spezialisierung verfüge ich über besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, die ich rasch, kompetent sowie lösungs- und mandantenorientiert einzusetzen weiß.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind im Bereich der Wohn- und Geschäftsraummietverhältnisse insbesondere:
- Gestaltung von Wohn- und Geschäftsraummietverträge,
- Errichtung von Nachträgen (Schriftformerfordernis),
- Mietmängel (Schimmel, etc.),
- Mietminderung,
- Mietrückstände,
- (vertragswidrige) Nutzung,
- Abmahnung,
- ordentliche Kündigung,
- außerordentliche fristlose Kündigung,
- Mietaufhebung,
- Mietausfallschaden,
- Nutzungsentschädigung,
- Schadenersatz,
- Räumungs- und Herausgabeklage,
- Räumungsvollstreckung.
Im Bereich Wohnungseigentumsrecht sind seine Tätigkeitsschwerpunkte insbesondere:
- Eigentümerversammlung,
- Beschlussanfechtung,
- Sondernutzung,
- Sondereigentum,
- Gemeinschaftseigentum,
- bauliche Veränderung.
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