Als Rechtsanwalt mit Berufserfahrung seit 2001 berate und vertrete ich Privatpersonen sowie Unternehmen bundesweit überwiegend in folgenden Angelegenheiten.
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts berate ich sowohl Arbeitgeber, überwiegend aber Arbeitnehmer in ihren arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte hierbei sind Ausspruch von Kündigungen oder deren Abwehr, Abfindungsverhandlungen, Vertretung und Verteidigung bei Rückforderungsansprüchen von Fortbildungskosten und vieles mehr. Ich vertrete meine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.
Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
Im Familienrecht vertrete ich meine Mandanten überwiegend bei Scheidungen und bei der Auseinandersetzung des Vermögens im Trennungsfall wie zum Beispiel bei gemeinsamen Immobilien der Eheleute.
Ordnungswidrigkeiten
Auch eine Vielzahl von Verfahren wegen verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkeiten werden von mir betreut. Hierbei wird anhand der von mir genommen Akteneinsicht schon früh die Verteidigungsstrategie ermittelt und dann je nach verwendetem Messverfahren angewendet. Oft können so Fahrverbote oder Eintragungen im Fahreignungsregister vermieden werden.
Meine Kanzlei-Website finden Sie unter: www.anwalt-petermann.de