März 2025: Trading-Coach Forderungen der SWISS MEDIA LLC aus den USA von Thomas Wimmer erhalten?

SWISS MEDIA LLC – Forderung aus Trading-Coachings gegen Teilnehmer 

Unsere Kanzlei vertritt mehrere Personen, die von der SWISS MEDIA LLC von Thomas Wimmer zu hohen Zahlungen aufgefordert wurden. Dabei berichten die Betroffenen, dass sie durch Social-Media-Werbung auf die Angebote der SWISS MEDIA LLC aufmerksam wurden. In den Posts auf Social Media wurde dazu aufgerufen, unter den Beiträgen mit „Go“ zu kommentieren, woraufhin diese direkt kontaktiert wurden. Vor allem auf der Plattform Instagram wird mit hohen Gewinnen geworben, die durch das Trading, die auch in diesem Bereich unerfahrene Personen, ohne Vorkenntnisse erzielt werden können sollen. Teilweise werden die Trading-Coachings als eine Möglichkeit monatlich zwischen 5.000 und 10.000 Euro verdienen zu können angepriesen.  Alles, was hierfür notwendig sei, ist ein Laptop, ein Handy und täglich zwei Stunden Zeit. Dieses Angebot klingt verlockend?

Nach einer Kontaktaufnahme über Instagram und der Beantwortung einiger Fragen, mit anschließendem kurzem Telefongespräch, wurde ein Zoom-Call vereinbart.

Im Anschluss an diese Gespräche erhielten die Betroffenen dann Verträge, aus denen sich hohe Honorarforderungen ergaben. So wurde in einem Fall von unserer Mandantschaft die Zahlung eines Honorars in Höhe von 17400 Euro verlangt.

In einem Fall wurde eine Anzahlung über PayPal an „Freunde und Familie“ geleistet. Andere Teilnehmer sollten Zahlungen nach Dubai oder Litauen überweisen.


Was steckt hinter den Angeboten von Thomas Wimmer und der SWISS MEDIA LLC?

Besonders auffällig an den Verträgen der SWISS MEDIA LLC ist, dass in allen Verträgen die „Unternehmereigenschaft“ bereits vorher ausgewählt ist. Demnach sollen die Kunden angeben, dass sie Unternehmer seien. Hierdurch steht ihnen dann, anders als dies bei Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich der Fall ist, kein Widerrufsrecht mehr zu. Dabei ist der Ausschluss des Widerrufsrechts nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei haben alle uns bekannten Mandanten angegeben Verbraucher zu sein.

Weiterhin sollte beachtet werden, dass die SWISS MEDIA LLC in den Vereinigten Staaten ihren Sitz hat. Ist der Anbieter außerhalb der EU ansässig, gestaltet dies die Rückforderung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht deutlich komplexer.

Angesichts der Komplexität verlieren viele Trader beim Traden ihr Geld, weshalb die Werbung mit den hohen Gewinnen, ohne dass hierfür fundierte Kenntnisse vorausgesetzt werden, besonders fragwürdig erscheint.

Deshalb stehen wir der Werbung für das Trading-Coaching der SWISS MEDIA LLC sehr kritisch gegenüber.


Sind die hohen Forderungen der SWISS MEDIA LLC berechtigt?

Damit diese hohen Forderungen von der SWISS MEDIA LLC überhaupt rechtlich begründet sein können, müssen diese durch einen wirksamen Vertrag abgesichert sein. Da die Rechtsprechung zu diesen Fällen jedoch nicht einheitlich ist, ist die Rechtslage für die Betroffenen häufig schwer nachvollziehbar.


Wie verhalte ich mich, wenn ich eine hohe Forderung der SWISS MEDIA LLC von Thomas Wimmer erhalten habe?

Das wichtiges ist zunächst erst einmal Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Überweisen Sie nicht voreilig die geforderten Beträge. Insbesondere sollten keine Überweisungen via PayPal „Freunde und Familie“ vorgenommen werden, da diese nicht vom PayPal-Käuferschutz umfasst sind.

Stattdessen sollten die Forderungen zeitnah anwaltlich geprüft werden, um festzustellen, ob diese begründet sind, oder gegebenenfalls abgewehrt werden können.


Sind Sie von einer Forderung der SWISS MEDIA LLC von Thomas Wimmer betroffen?

Falls Sie einen Vertrag mit der SWISS MEDIA LLC abgeschlossen haben und nun einer hohen Forderung gegenüberstehen, können wir gerne eine Prüfung des Vertrags für Sie vornehmen. Kontaktieren Sie uns gern, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, und lassen Sie uns Ihren Trading-Coaching-Vertrag überprüfen.