Arbeitszeitbetrug wird in der Regel Arbeitnehmern vorgeworfen, wenn sie ihre Arbeitszeit manipulieren oder nicht ordnungsgemäß dokumentieren. Doch auch Arbeitgeber können Arbeitszeitbetrug begehen, indem sie beispielsweise Arbeitszeiten nicht korrekt erfassen, geleistete Überstunden nicht vergüten oder Pausenzeiten falsch berechnen. Dies stellt nicht nur eine arbeitsrechtliche, sondern häufig auch eine strafrechtlich relevante Handlung dar.