Ein Aufhebungsvertrag ist immer ein Vertrag, bei dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit ihren Unterschriften das Ende ihrer Beziehung beschließen. Eine Kündigung ist dagegen immer einseitig. 

Ein Aufhebungsvertrag ist in sozialrechtlicher Hinsicht (Sperrzeit) immer problematisch. Aber inzwischen machbar. 


Aufhebungsvertrag und Abfindung


Meine Klienten stellen mir die entscheidende Frage: Steht mir eine Abfindung zu, wenn ich dem Aufhebungsvertrag zustimme?