Die meisten Arbeitsverträge von E-Sportlern sind befristet. Je nach Alter und Perspektive der Profi-Gamer reichen die Befristungen von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Während solche Verträge im analogen Profisport als zulässig angesehen werden, ist die Frage der Rechtmäßigkeit von Befristungen im E-Sport noch ungeklärt. Dabei sind die Gemeinsamkeiten nicht zu übersehen…
E-Sport: Das Befristungsrecht gilt auch im Gaming
In kaum einer Sportart ist die Fluktuation so hoch wie im E-Sport. Das Durchschnittsalter der Profi-Gamer liegt bei rund 25 Jahren. Um in Wettbewerben und Turnieren möglichst flexibel und erfolgreich zu bleiben, arbeiten die E-Sport-Vereine (Clans) mit befristeten Verträgen.
Die Zulässigkeit solcher Befristungen regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieses gilt auch für angestellte E-Sportler, sobald sie E-Sport nicht nur als reines Hobby ausüben. Wird das Gaming nämlich mit wirtschaftlichen Absichten betrieben und sind die E-Sportler weisungsabhängig in die betriebliche Organisation der Clans eingegliedert, gelten sie rechtlich als Arbeitnehmer.
Grundsatz: Sachgrundlose Befristung bei E-Sportlern nur für 2 Jahre
Mit dem Befristungsrecht wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitgeber das strenge Kündigungsschutzgesetz durch kurz befristete Arbeitsverträge umgehen. Deshalb ist die Zulässigkeit von Befristungen eingeschränkt:
Ohne einen sachlichen Grund dürfen Arbeitsverhältnisse nur bis zur Dauer von maximal zwei Jahren befristet werden. Innerhalb dieses Zeitraums darf die Befristung höchstens drei Mal verlängert werden. Im Sportbereich wäre diese Begrenzung nicht sachgerecht, da gerade junge Talente erst entwickelt werden müssen.
Daher ist im analogen Profisport anerkannt, dass die „Eigenart der Arbeitsleistung“ von Sportlern nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TzBfG eine Befristung über den Zweijahreszeitraum hinaus rechtfertigt.