Ehegattentestamente als sogenannte „Berliner Testamente“ erfreuen sich seit jeher großer Beliebtheit. Dafür gibt es gute Gründe, sichern Eheleute sich mit so einer gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügung doch gegenseitig ab und vermeiden Streitpotenzial. Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer wirkt sich das Berliner Testament jedoch häufig nachteilig aus. Warum das so ist und wie man das Problem in den Griff bekommt, lesen Sie in diesem Beitrag.
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