Long COVID stellt eine ernsthafte gesundheitliche Herausforderung dar und kann zur Berufsunfähigkeit führen. Betroffene stoßen häufig auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung. Long COVID kann – ebenso wie nicht-organische Erkrankungen – eine Berufsunfähigkeit begründen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich durchsetzen.
Was ist Long COVID und wann liegt Berufsunfähigkeit vor?
Long COVID bezeichnet gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Wochen oder Monate nach einer COVID-19-Infektion anhalten. Typische Symptome sind:
- Chronische Erschöpfung (z.B. Fatigue-Syndrom)
- Konzentrations- und Gedächtnisstörungen (z.B. Brain Fog)
- Atemnot und kardiovaskuläre Beschwerden
- Muskelschwäche und Gelenkschmerzen
- Psychische Belastungen wie Depressionen oder Angststörungen
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Betroffene aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ihre zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausüben können. In den Versicherungsbedingungen ist der Grad der Berufsunfähigkeit vereinbart – in der Regel liegt dieser bei 50 %.
Ist Long COVID eine anerkannte Berufskrankheit?
Grundsätzlich Ja! Auch wenn manche Symptome nicht einfach mit einem Test nachweisbar sind, bedeutet das nicht, dass sie nicht existieren. Vor allem psychische oder neurologische Erkrankungen (z. B. Konzentrationsstörungen) können genauso zur Berufsunfähigkeit führen wie körperliche Leiden.
Long COVID kann das Leben stark einschränken. Viele Patienten leiden dauerhaft unter Erschöpfung (Fatigue), Atemproblemen oder Konzentrationsstörungen. Wissenschaftliche Studien haben bewiesen, dass Long COVID langfristige gesundheitliche Schäden verursachen kann. Wer durch diese Erkrankung dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann man mit Post-COVID Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsrente beantragen?
Wenn man unter Long COVID leidet und dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, sollte man unbedingt ärztliche Berichte sammeln und den Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einreichen. Auch wenn Sie kein Mediziner sind, reicht es, wenn Sie Ihre Beschwerden genau beschreiben. Die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen, nur weil die Symptome nicht mit einem Bluttest messbar sind.
Wie lange muss man krank sein, um als berufsunfähig zu gelten?
Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, sollte man zuerst einen Arzt aufsuchen. Aber: Nicht jede Krankheit bedeutet automatisch Berufsunfähigkeit!
- Arbeitsunfähigkeit: Man ist vorübergehend krank und kann für eine bestimmte Zeit nicht arbeiten. Eine Genesung wird jedoch nach kurzer Behandlungszeit erwartet.
- Berufsunfähigkeit: Man kann seinen Beruf für eine längere Zeit oder gar nicht mehr ausüben, weil die gesundheitlichen Beschwerden trotz zumutbarer Behandlungsmaßnahmen nicht besser werden.
Es gibt keine feste Regel, ab wann jemand als berufsunfähig gilt. Oft wird eine Zeit von 3 bis 6 Monaten als Richtwert genommen. Das bedeutet: Spätestens nach 6 Monaten Erkrankung, wenn keine Besserung eingetreten ist, sollte ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden.
Wenn die Ärzte eine Erwerbsminderungsrente empfehlen, kann es sinnvoll sein, auch den Antrag bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung einzureichen.
Keinesfalls muss die Erkrankung unheilbar sein. In der Praxis wird auf eine Krankheitsdauer von ca. 6 Monaten und eine Prognose für die Behandlung abgestellt. Einzelheiten sind jedoch höchst umstritten, und es kommt immer auf den Einzelfall, das Berufsbild und die Beschwerden an.
Achtung: Manche Versicherungsbedingungen schreiben vor, dass die Berufsunfähigkeit innerhalb von drei Monaten beantragt werden muss!
Wer entscheidet, ob man berufsunfähig ist?
Die Entscheidung über die Berufsunfähigkeit trifft Ihre Versicherung, nachdem der Versicherungsnehmer den Antrag, die medizinischen Unterlagen und die Beschreibung seines Berufs eingereicht hat.
- Der behandelnde Arzt bestätigt die Diagnosen und gesundheitlichen Beschwerden. Er muss die Berufsunfähigkeit jedoch nicht bescheinigen.
- Die Frage, ob Berufsunfähigkeit besteht, ist eine versicherungsvertragsrechtliche Frage und wird unter Einbeziehung der Versicherungsbedingungen und des Berufsbildes entschieden.
Hat die Versicherung den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt, sollte man eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragen, um die Ablehnung zu prüfen.
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Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht, spezialisiert sich seit 2019 auf das Berufsunfähigkeitsrecht. Sie hat gegenüber zahlreichen Versicherern die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente durchgesetzt. Dabei wurden Ansprüche gegen die Allianz, Generali, Continentale, Nürnberger Lebensversicherung AG u. a. erfolgreich geltend gemacht.
Gerne unterstütze ich Sie bereits bei der Antragstellung bzw. bei der verzögerten Bearbeitung Ihres Leistungsantrags. Spätestens nach der Ablehnung der Leistungen bzw. einer Anfechtung oder Rücktrittserklärung vom Versicherungsvertrag empfehle ich Ihnen, mich aufzusuchen und eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.
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