Uns wurden vermehrt Fälle bekannt, in denen Bankkunden bei einem Verkauf über Kleinanzeigen.de Opfer eines Betrugs geworden sind. Ohne dass die Opfer dies merken, greifen die Täter auf das Bankkonto zu und heben das dort befindliche Geld ab. Der Schaden ist oft hoch. Die Banken weigern sich jedoch regelmäßig, den Kunden den Schaden zu ersetzen, da diese grob fahrlässig falsch gehandelt haben sollen. Dass eine grobe Fahrlässigkeit nicht pauschal angenommen werden kann, hat aktuell das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden. In einem von uns geführten Verfahren hat das Amtsgericht die DKB zum Ausgleich des Schadens in Höhe von ca. 4.700 € verurteilt.

Betrug über Kleinanzeigen.de 

Kleinanzeigen.de ist das größte Online-Kleinanzeigen-Portal in Deutschland und erfreut sich hoher Beliebtheit. Der Verkauf und Kauf ist in der Regel unkompliziert und kann schnell abgewickelt werden. Diesen Umstand machen sich immer häufiger Betrüger zunutze. Die Täter geben vor, sich für das zum Kauf angebotene Produkt zu interessieren und nehmen Kontakt mit dem gutgläubigen Verkäufer auf. Die Täter gehen hierbei äußerst professionell vor, sind meistens freundlich und scheinbar hilfsbereit. Gerade Neukunden von Kleinanzeigen.de, die sich mit den Vorgängen nicht gut auskennen, werden so schnell Opfer der vermeintlichen Hilfe. Mit der Funktion „Sicher bezahlen“ spiegeln die Täter dem Verkäufer eine besondere Sicherheit vor. Dieser Vorwand wird jedoch häufig genutzt, um die Kreditkartendaten des Verkäufers zu erhalten. Nicht selten werden an den Verkäufer Links versendet, die scheinbar von Kleinanzeigen.de stammen, in Wahrheit jedoch von Betrügern. Dieser Vorgang ist bekannt unter dem Wort „Phishing“.

Fall vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte 

In einem von uns vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 5 C 113/24) geführten Verfahren hatte das spätere Opfer ebenfalls ein Produkt über Kleinanzeigen.de angeboten. Über einen Link gelangte er auf eine von Kriminellen gefälschte Website und gab dort Daten ein. Im Anschluss erhielt er von seiner Bank, der DKB, eine SMS mit einem Code, den er in seine eigene Banking-App einfügte. Kurz darauf erfolgte eine Abbuchung vom Konto des Klägers, die dieser nicht veranlasst hatte.

Der Kläger hatte sich unverzüglich an seine Bank gewandt, diese lehnte eine Erstattung jedoch ab. Dem Kläger wurde pauschal unterstellt, dass er grob fahrlässig gehandelt habe und falsch mit seinen sicherheitsrelevanten Daten umgegangen sei. Dem folgte das Gericht jedoch nicht.

Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte 

Zutreffend hat das Amtsgericht Berlin-Mitte die DKB zur Erstattung des Schadens in Höhe von ca. 4.700 € verurteilt. Dem Kläger steht gegen die Bank ein Anspruch auf Erstattung nach § 675u Satz 2 BGB zu, da der Kläger die Abbuchung von seinem Konto nicht autorisiert hatte.

Ein Ausschluss des Anspruch ist auch nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Kunden ausgeschlossen. Richtig führt das Amtsgericht in seiner Entscheidung aus, dass an das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hohe Anforderungen zu stellen sind. Es genügt nicht, wenn der Kunde ein Verhalten an den Tag gelegt hat, dass jedem hätte passieren können. Vielmehr muss der Kunde die Umstände außer Acht gelassen haben, die sich jedem hätten aufdrängen müssen. Die Beweislast hierfür liegt bei der Bank.

Ausschlaggebend war im vorliegenden Fall, dass die SMS der DKB keine ausreichende Warnfunktion dahingehend enthielt, dass mit der Eingabe des Codes in der Banking-App, der Zugriff auf das Bankkonto, auf ein neues Smartphone übertragen wird. Für den Kläger war nicht ersichtlich, dass er jeglichen Zugriff auf sein Bankkonto auf einen Dritten überträgt.

Da der Kläger die Zahlungen nicht autorisiert hat und ihm kein Fehlverhalten vorgeworfen worden kann, wurde die Bank vollumfänglich zum Ersatz des Schadens verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sind Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden? 

Sofern Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden sind, sollte nach Sperrung der Bankkarte sowie des Online-Banking-Zugangs eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Sofort sollte das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Bankkunden sind hier oftmals enttäuscht, da sie nicht selten bereits jahrelange Kunden der Bank sind und ihr Anspruch nicht selten pauschal mit den Worten „es liegt ein grob fahrlässiges Fehlverhalten vor“ abgelehnt wird. Wie das Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte jedoch aufzeigt, sind an ein grob fahrlässiges Verhalten sehr hohe Anforderungen zu stellen.

Sofern Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden sind und Ihre Bank eine Erstattung ablehnt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Buchen Sie hierfür einfach einen Termin zu einer kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir freuen uns auf Sie!