Hohe Hecken, tiefgehende Nachbarschaftskonflikte – ein Dauerbrenner im deutschen Nachbarrecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer brisanten Frage befasst: Gibt es eine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken, unabhängig von den Landesnachbargesetzen? Das Urteil vom 28. März 2025 (V ZR 185/23) schafft Klarheit und zeigt, dass der Gesetzgeber, nicht die Gerichte, für eine Begrenzung zuständig ist.
Sachverhalt
In dem verhandelten Fall pflanzte eine Eigentümerin in Hessen auf einer seit Jahrzehnten bestehenden Aufschüttung an der Grundstücksgrenze Bambus, der mittlerweile eine Höhe von sechs bis sieben Metern erreicht hat. Ihr Nachbar sah darin eine unzumutbare Beeinträchtigung und verlangte den Rückschnitt auf maximal drei Meter.