Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 21.11.2024, Az. VII ZR 39/24, haftet ein Waschanlagen-Betreiber für einen abgerissenen Heckspoiler.
Der Geschädigte fuhr mit seinem Pkw in die Waschanlage. Während der Autowäsche wurde der Heckspoiler, der zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörte, abgerissen. Er verlangte vom Betreiber der Waschanlage Schadensersatz. Zu Recht, wie die Karlsruher Richter nunmehr entschieden.