Am 3. Dezember 2024 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil (XI ZR 75/23) zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht möchte ich Ihnen die wesentlichen Inhalte und deren Bedeutung für Verbraucher und Darlehensnehmer näherbringen.

Hintergrund des Urteils

Im vorliegenden Fall stritten die Parteien über die Rückerstattung geleisteter Vorfälligkeitsentschädigungen in Höhe von insgesamt ca. 10.000 €. Die Darlehensnehmer hatten zwei Immobiliar-Darlehensverträge abgeschlossen und diese vorzeitig zurückgezahlt. Die Bank stellte daraufhin Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung. Das Landgericht und Oberlandesgericht gaben den Klägern Recht, was der BGH nun bestätigte.

Unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Gemäß Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB muss ein Darlehensnehmer klar und verständlich über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung informiert werden. Der BGH stellte fest, dass die im Vertrag enthaltene Klausel, welche auf die "Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens" abstellte, unzureichend war. Dies führte gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB zum Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Bedeutung für Darlehensnehmer

Dieses Urteil stärkt die Position von Verbrauchern erheblich. Banken müssen zukünftig sicherstellen, dass die Berechnungsmethoden transparent und verständlich im Vertrag dargelegt werden. Andernfalls riskieren sie, ihren Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung zu verlieren.

Fazit

Sollten Sie einen Immobiliar-Darlehensvertrag abgeschlossen und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, lohnt sich eine Überprüfung der Vertragsklauseln. Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.