Auf der Bundesautobahn 9, bei Kilometer 178,0 in Höhe von Hainspitz, Fahrtrichtung Berlin, befindet sich eine viel befahrene Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. In diesem Abschnitt ist die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt. Die Kontrolle erfolgt durch ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Zuständig für die Bearbeitung der Bußgeldverfahren ist die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei mit Sitz in Artern.
Gerade auf längeren, scheinbar freigegebenen Streckenabschnitten wie diesem unterschätzen viele Verkehrsteilnehmer die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung – oft mit der Folge eines überraschenden Bußgeldbescheids. Doch gerade hier lohnt sich eine genaue Prüfung, denn die verwendete Messtechnik weist bekannte Schwächen auf.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed arbeitet mit LIDAR-Technologie, also einer lichtbasierten Abstandsmessung (Light Detection and Ranging). Das Gerät sendet kontinuierlich Laserimpulse in den Verkehrsraum, die einen etwa 75 Meter langen Messbereich abdecken. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren die Impulse. Aus der Laufzeit der Signale und der Positionsveränderung über die Zeit berechnet das System automatisch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge – auf Grundlage einer klassischen Weg-Zeit-Formel.
Die Auswertung erfolgt softwaregestützt, wobei das gemessene Fahrzeug auf einem Beweisfoto dokumentiert wird. Das System markiert es zusätzlich durch einen sogenannten Auswerterahmen. Was auf dem Papier nach Präzision klingt, zeigt in der Praxis erhebliche Mängel.
Typische Fehlerquellen des PoliScan Speed
Eine der häufigsten technischen Schwächen liegt in der sogenannten Auffächerung der ausgesandten Laserimpulse. Da der Erfassungsbereich relativ lang ist, streuen die Signale zunehmend. Die Folge ist eine Verzerrung der zurückgeworfenen Laserimpulse, was zu ungenauen oder falschen Geschwindigkeitswerten führt. Fachleute gehen davon aus, dass rund die Hälfte aller Messwerte auf diese Weise beeinträchtigt sein können.
Ein weiteres Problem ist die Fahrzeugzuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Gerade auf stark befahrenen Autobahnen wie der A9 befinden sich regelmäßig mehrere Fahrzeuge nebeneinander oder hintereinander in der Messstrecke. Dann ist es für das System oft nicht mehr möglich, eindeutig festzustellen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Der auf dem Foto ersichtliche Auswerterahmen kann falsch gesetzt sein, was den Bußgeldbescheid angreifbar macht.
Auch die korrekte Ausrichtung des Sensors ist entscheidend: Für eine fehlerfreie Messung muss der Laserstrahl exakt rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Bereits geringe Abweichungen beim Aufbau führen zu deutlich überhöhten Messwerten – ein weiterer Faktor, der die Genauigkeit der Messung gefährdet.
Schließlich sind es auch formale Aspekte, die regelmäßig zu Fehlern führen: Ist die Messanlage nicht mehr gültig geeicht, ist die gesamte Messreihe ungültig. Fehlt der Schulungsnachweis der eingesetzten Messbeamten in der Verfahrensakte, darf das Ergebnis nicht verwertet werden.
Warum sich ein Einspruch lohnt
Angesichts dieser Vielzahl an Fehlerquellen lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in vielen Fällen – insbesondere an dieser Messstelle auf der A9. Wer sich wehrt, hat häufig sehr gute Chancen, das Verfahren erfolgreich zu beenden oder zumindest die Sanktionen deutlich zu reduzieren.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr kompetenter Verteidiger
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert. Er kennt die technischen Schwächen des PoliScan Speed im Detail und weiß genau, wie man diese im gerichtlichen Verfahren nutzen kann. Besonders hervorzuheben ist seine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV und unabhängigen Sachverständigen. Dadurch lassen sich fehlerhafte Messungen durch ein zertifiziertes Gutachten fundiert belegen – ein entscheidender Vorteil, der in vielen Fällen den Ausschlag für eine erfolgreiche Verteidigung gibt.
Keine Kosten bei bestehender Rechtsschutzversicherung
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, entstehen für Sie keine Kosten. Selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht. Der Einspruch ist somit für Sie vollkommen risikolos.
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