Die SCHUFA Holding AG hat ihre Revision gegen das durch unsere Kanzlei erstrittene Urteil des 17. Zivilsenates des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (Urteil vom 03.06.2022, Az.: 17 U 5/22) zurückgenommen. Mit Beschluss vom 19.08.2024 hat der Bundesgerichthof (Az.: VI ZR 205/22) die Beklagte (SCHUFA Holding AG) des Rechtsmittels für verlustig erklärt.
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BREAKING NEWS – SCHUFA nimmt Revision zurück
2024/08/22

Anasheh Losch LL.M.
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Rechtsanwaltskanzlei Losch
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