Wenn eine Krankschreibung genau mit der Kündigungsfrist übereinstimmt, kann das Fragen aufwerfen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, wann Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden dürfen – und wann Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.