Verträge per Bandaufnahme – Jahre später folgt die Klagedrohung
Viele Unternehmer erinnern sich nur vage – oder gar nicht – an das kurze Telefonat, das irgendwann vor ein oder zwei Jahren stattgefunden hat. Kein Wunder: Der Anruf wirkte harmlos, teils wie ein Bestandskundenkontakt. Häufig wurde auf Google-Anzeigen oder bestehende Verzeichniseinträge Bezug genommen.
Tatsächlich beginnt mit genau diesem Telefonat oft eine kostspielige Abo-Falle – etwa durch die Ceotecc (Inhaber Alexander Peters) oder die Firmenauskunft P.U.R. GmbH (Geschäftsführer ebenfalls Alexander Peters).
Der typische Ablauf:
Phase 1 – Verkaufsgespräch (nicht aufgezeichnet):
Nach dem, was Mandanten mitteilen, wurden sie unerwartet angerufen. Der Anrufer erweckt der Anrufer den Eindruck, es bestehe bereits eine Vertragsbeziehung oder er bezieht sich auf Google-Anzeigen. Die angesprochenen Unternehmer gehen daher oft von einem bekannten oder laufenden Vertrag aus. Eine Prüfung der Angaben findet in dem Moment kaum statt – man ist im Tagesgeschäft.Phase 2 – Bandaufnahme:
Im Anschluss wird das Gespräch „aus Dokumentationsgründen“ aufgezeichnet. Dort wird in sehr kurzer Form der Vertrag wiederholt (Laufzeit, Preis, AGB, etc.), dem der Gesprächspartner zustimmt.Kurze Zeit später – Rechnung:
Es folgt eine Rechnung über 1.500 EUR oder 3.000 EUR zuzügl. Umsatzsteuer. In vielen Fällen wird nicht gezahlt – denn inzwischen ist klar: Es besteht keine Vorbeziehung, und das angeblich „prominente Portal“ ist völlig unbedeutend.Später – lange Funkstille:
Danach passiert oft monatelang oder sogar jahrelang nichts. Erst nach zwei oder mehr Jahren meldet sich ein Anwalt – häufig die Kanzlei Hebinger – und fordert nun unter Androhung gerichtlicher Schritte den offenen Betrag plus Zinsen und Anwaltskosten. Die Gesamtforderung kann sich inzwischen nahezu verdoppelt haben.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
📌 Nicht vorschnell zahlen!
Auch wenn das Schreiben eine Klageschrift enthält oder auf eine Beweisaufnahme (z. B. Bandaufzeichnung) verweist – Sie haben Rechte.
📌 Vertragsschluss anfechtbar?
Die Telefonmasche beruht oft auf Täuschung über die Art des Anrufs und den tatsächlichen Vertragsinhalt. Häufig ist der Unternehmer nicht im Bilde, dass überhaupt ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. In vielen Fällen kann der Vertrag deshalb angefochten werden.
📌 Auch bei laufenden Klageverfahren kann ich helfen.
Ich übernehme die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung, auch wenn bereits Klage erhoben wurde. Selbst wenn ein Bandmitschnitt existiert, ist noch nichts verloren.
Ich biete an:
✅ Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles
✅ Prüfung der Erfolgsaussichten (auch bei Altverträgen)
✅ Klärung Ihrer Rechte – auch bei laufenden Verfahren
✅ Schnelle Unterstützung bei Klage, Mahnbescheid oder Vollstreckung
Tipp: Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Auch wenn die Forderung lange zurückliegt – es lohnt sich, den Fall professionell prüfen zu lassen.