Seit Monaten erhalten ich (Rechtsanwalt Robin Nocon) und Anwaltskollegen diverse Anfragen von Rechtsuchenden rund um das sog. Closing System by Fabian Pietsch (auch Closing Mastery, Das Closing System - High Class sowie Closing System by Fabian Pietsch - Infoprodukt, Chat-Setting Mastery) .
Jeweils im Zusammenhang stehend mit dem vorgeblichen Coach Fabian Pietsch bzw. der Pietsch Coaching & Consulting Ltd. mit Sitz in Hong Kong. Die Betroffenen (Rechtslaien) gehen jedenfalls in der Regel allenfalls und allein von einer vertraglichen Bindung mit Fabian Pietsch aus. Doch müssen sie folgend feststellen: Es soll alles ganz anders sein.
Die Schilderungen in puncto des Closing Systems by Fabian Pietsch decken sich
Es melden sich Rechtsuchende aus allen Altersklassen und immer wieder auch Eltern für ihre gerade volljährig gewordenen Kinder. Die Rechtsuchenden haben weitgehend gemeinsam:
- Sie wissen retrospektiv schlicht nicht, wie ihnen überhaupt geschehen ist. Wer fordert nun eigentlich was? Wofür genau?
- Sie sind verunsichert. Nicht zuletzt durch die ihnen nahezu stets entgegengehaltene Behauptung, es bestünde kein Widerrufsrecht (mehr). Sowie durch fragwürdige vermeintliche Erfahrungsbeiträge auf Reddit und in den sonstigen Weiten des Internet.
- Sie sind im Hinblick auf die regelmäßig zwischen 3.000 und 6.500 aufgerufenen Euro verzweifelt.
Den Betroffenen ist in der Regel schon nicht klar, dass ihr Vertragspartner letztlich nicht Fabian Pietsch sein soll bzw. sein will, sondern sog. Reseller wie CopeCart, ablefy/namotto oder Digistore24.
Beachtlich insoweit ist bereits, dass einer dieser sog. Reseller auf meine anwaltlichen Interventionen hin mir in Aussicht gestellt hat, meinen Mandantschaften vermeintliche Altverträge rund um das sog. Closing System des Fabian Pietsch zahlungsseitig rückabzuwickeln (freilich allein aus Kulanz). Wenngleich diese Entscheidung durch diesen einen sog. Reseller getreu dem Motto besser spät als nie durchaus löblich und anerkennenswert ist, sind die weiteren sog. Reseller diesbzgl. noch nicht ganz so nachgiebig.
Gleichwohl gelang es mir auch insoweit bisher, zu verhindern, dass etliche meiner Mandantschaften Tausende um Tausende Euro zahlen mussten. Erstaunlicherweise hätten diese Zahlungen in der Regel dann auch noch über zinsintensive PayPal- oder/und Klarna-Kredite über die Jahre abgezahlt werden sollen.
Vertrag mit Fabian Pietsch? Aber welche Rolle spielen Reseller, PayPal und Klarna?
Zusammengefasst soll also nicht selten zusätzlich ein sog. Reseller sowie PayPal oder Klarna involviert sein. Mitunter gar zwei Reseller sowie Klarna und PayPal. Wollten die Betroffenen ursprünglich allenfalls allein mit Fabian Pietsch interagieren resp. kontrahieren, mussten sie also u. a. feststellen, dass plötzlich bis zu vier weitere (bzw. andere) rechtlich selbstständige Akteure in die Vertrags- und Zahlungsabwicklungskonstruktion involviert waren resp. involviert sein wollten.
Wie die Betroffenen jedenfalls im Laufe der Zeit feststellten - oft erst durch meine anwaltliche Aufklärung - sollte resp. wollte letztlich Fabian Pietsch mit seiner Pietsch Coaching & Consulting Ltd. selbst nichts mit den vertraglichen Gegebenheiten zu tun haben.
Rechtliche Fragestellungen rund um das Closing System by Fabian Pietsch
Die Vorgänge rund um die vorgeblichen Vertragserwirkungen (Closings) ausgeklammert, ist bereits fraglich, ob das Widerrufsrecht überhaupt so einfach entfallen kann, wie von der jeweiligen Gegenseite behauptet. Jüngere mir vorliegende Gerichtsentscheidungen zu sog. Resellern, die dergestalt das Widerrufsrecht aushebeln möchten, weisen in eine andere Richtung.
Fragestellungen rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz könnten dann schon dahinstehen. Gleichwohl bietet dieses - und weitere Vorschriften des BGB - weitere potenzielle rechtliche Angriffsflächen. Letztlich ist aber immer der Einzelfall zu würdigen.
Mir liegen überdies auch beachtliche Einblicke bzw. Unterlagen und Schriftverkehr rund um das sog. Closing-System des Fabian Pietsch vor, die mich zur der Aussage geleiten lassen, dass der Einzelfall in vorliegender Thematik der Regelfall sein könnte.
Auch ein genauer Blick in die etwaigen verbundenen Klarna- und PayPal-Kreditverträge scheint lohnenswert. Auch hier finden sich regelmäßig erstaunliche rechtliche Angriffsflächen. Auch, wenn Klarna und PayPal dies mitunter (zunächst) bestreiten. Hartnäckigkeit und tiefgreifende Rechtskunde können sich auch hier auszahlen.
Auch ein Blick in das Impressum (unter https://das-closing-system.de/impressum/) - Stand 01.02.2025 - verwundert. So heißt es dort etwa:
Sie haben ein Produkt bei uns gekauft und haben Fragen zur Rechnung?
Dann haben Sie den Kaufvertrag des Produktes womöglich über die CopeCart GmbH abgeschlossen. Bitte wenden Sie sich an folgende Kontaktdaten:
Kontakt für Fragen zu Bestellungen:
E-Mail: [email protected]
- So sollen die Verträge ja angeblich nicht mal sämtlich über CopeCart laufen.
- „bei uns gekauft“ verträgt sich auch wenig mit einem Vertrag bei Dritten.
- Und um einen „Kaufvertrag“ wird es sich auch kaum handeln.
Unverbindliche Ersteinschätzung bei Forderungen im Zusammenhang mit dem Closing System by Fabian Pietsch
Es ist mir vorliegend ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass Sie stets das Recht haben, sich rechtlich beraten zu lassen. Das kann Ihnen niemand verbieten.
Dies betone ich aus dem Grunde,
- weil mir bekannt ist, dass in Foren wie Reddit rund um die vorliegende Thematik Dinge niedergeschrieben sind, die kaum der Realität entsprechen.
- weil mir bekannt ist, wie Betroffene - die sich ohnehin schon in Verzweiflung, teils Panik befinden - durch standardisierte Mahnungen, Inkassoschreiben o. ä. verängstigt werden.
- weil mir bekannt ist, dass Betroffenen mitunter gar entgegengebracht wird, dass „der Verdacht [...]“ auf „einen vorsätzlichen Betrug“ besteht, als diese die geforderten Summen nicht sogleich bezahlt haben.
- weil mir bekannt ist, dass mitunter auf eine rasche Vertragsaufhebung gegen eine Gebühr i. H. v. 1.500 oder 500 Euro hingewirkt wird.
- weil mir bekannt ist, dass die Betroffenen in ihrer Verunsicherung - begleitet von finanziellen Nöten - mitunter zu weiteren Kreditverträgen (z. B. via Check24) geleitet werden sollen. Um den dann erhaltenen Kreditbetrag auf eine Bankverbindung nach Litauen zu überweisen. Vermeintlich als Bedingung, um die bereits vorgeblich bestehenden Verträge bei o. g. Resellern aufzulösen. Vor dem Eingehen auf derlei Konstrukte ist grundsätzlich eine rechtliche Beratung empfehlenswert.
Melden Sie sich gerne bei mir im Hinblick auf eine rechtliche Ersteinschätzung.
Seien Sie versichert: Bei mir müssen Sie im Hinblick auf eine rechtliche Erstberatung noch nicht mit Kosten rechnen. Kosten fallen bei mir allenfalls erst dann an, wenn Sie darüber zuvor transparent aufgeklärt worden sind und sich jede Bedenkzeit nehmen konnten, um sich im Hinblick auf eine etwaige kostenauslösende Beauftragung zu entscheiden.
Melden Sie sich gerne
Schreiben Sie mir gerne unverbindlich:
- über das nachfolgende Kontaktformular
- oder per Mail an [email protected]
Schauen Sie bei Interesse gerne in meine Bewertungen. Eventuell finden Sie auch hier Erfahrungsberichte, die sich Ihrem Sachverhalt ähneln.
RA Robin Nocon, Recht. Digital.