In den vergangenen Wochen erhalte ich vermehrt Anfragen zum Thema Coaching im Zusammenhang mit sogenannten Closing-Systemen.
Zu derartigen Closing-Coachings liegen mir bereits etliche Mandate und weitere Fallschilderungen vor. Die Betroffenenschilderungen weisen bemerkenswerte Parallelen auf.
Übereinstimmende Betroffenenschilderungen rund um das Closer Coaching
- Preise im Bereich mehrerer Tausend Euro. Im Durchschnitt kostet das Closing-Coaching 4.500 Euro.
- Abwicklung über Dritte wie CopeCart, Digistore24 oder namotto, deren Rolle den Betroffenen oft nicht klar ist. Mitunter werden zusätzlich PayPal oder Klarna zwischengeschaltet zwecks Abwicklung einer Ratenzahlung.
- Betonung eines angeblichen Verzichts auf das Widerrufsrecht. (Ich stimme zu und verlange ausdrücklich...)
- Angeblich wohlmeinende Kulanzangebote bzw. Stornierungsangebote, wenn die Betroffenen aus dem Vertrag raus möchten. Demnach könnten die Betroffenen bei einer Einmalzahlung in Höhe von etwa "nur" 1.500 Euro oder 500 Euro einvernehmlich aus dem Vertrag raus.
- Unklarheit, was überhaupt Bestandteil des Coachings resp. Closings sein soll. Woraus soll das Closing-System genau bestehen? Was bewirkt es? Was begründet die Werthaltigkeit? Wie sollen die Closing-Coachings erbracht werden?
- Sitz des Closing-Coaching-Anbieters quasi am anderen Ende der Welt.
- Bei ausbleibender Zahlung rasche Mahnungen bzw. Inkassointerventionen. Bzw. das Inaussichtstellen eben solcher.
Trotz Widerrufsverzichts raus aus dem Closing-System?
Regelmäßig steht bereits in Frage, ob der praktizierte Widerrufsrechtverzicht vom Grunde her überhaupt rechtswirksam sein kann. Dies bedarf grundsätzlich einer Prüfung im Einzelfall. Es lässt sich aber allgemein sagen: Das Widerrufsrecht ist hochverbraucherschützend und daher nur unter sehr strengen Voraussetzungen verzichtbar.
Dies gilt auch für Coaches und Closer. Und auch für Coaches, die mittels Closern ihr Coaching an den Mann und die Frau bringen möchten, um diese zu vorgeblich erfolgreichen Closern auszubilden.
Über den Widerruf hinaus gibt es aber auch diverse weitere potenzielle rechtliche Angriffspunkte, die einen solchen Closing-Coaching-Vertrag zu Fall bringen könnten. Z. B. Anfechtung, Kündigung oder bereits die Unwirksamkeit vom Grunde her (etwa wegen fehlender Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz).
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RA Robin Nocon, Recht. Digital.