Bewährung nach einer Verurteilung – Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihnen eine Freiheitsstrafe in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt wird, bedeutet dies, dass Sie nicht ins Gefängnis müssen, aber dennoch bestraft sind und unter bestimmten Auflagen stehen. Was muss man sonst noch wissen?
Dies und mehr erfahren Sie hier in diesem Rechtstipp und in meinem Video.
1. Was ist Bewährung?
Bewährung wird bei einer verurteilten Freiheitsstrafe (Erwachsenenfreiheitsstrafe oder Jugendstrafe) ausgesprochen, die nicht vollstreckt werden soll. Sie müssen also nicht ins Gefängnis, aber Sie sind weiterhin verurteilt. Die Strafe wird „zur Bewährung ausgesetzt“, was bedeutet, dass die Strafe erst vollstreckt wird, wenn Sie gegen Auflagen oder Weisungen verstoßen.
2. Welche Voraussetzungen gibt es für die Bewährung?
Nicht jede Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Schwere der Tat, der Rückfallgefahr und der Einsicht des Täters. Eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wobei die Bewährungszeit 2 bis 5 Jahre betragen kann.
3. Was müssen Sie während der Bewährungszeit tun?
- Kontakte zu Gericht und Bewährungshelfer: Während der Bewährungszeit müssen Sie dem Gericht und ggf. einem Bewährungshelfer jederzeit zur Verfügung stehen. Dazu gehört, dass Sie bei Auflagen oder Weisungen, wie zum Beispiel regelmäßigen Meldungen oder der Teilnahme an Beratungen, mitwirken.
- Auflagen einhalten: Oft müssen Sie finanzielle Verpflichtungen erfüllen (z.B. Geldauflagen) oder sich bei bestimmten Stellen (z.B. psychosoziale Beratungsstellen) melden. Diese Auflagen müssen strikt beachtet werden. Verstoßen Sie gegen eine Auflage, kann die Bewährung widerrufen werden, und die Freiheitsstrafe wird vollstreckt, sie müssen also ins Gefängnis.
4. Was passiert, wenn die Bewährung widerrufen wird?
Wenn Sie gegen die Auflagen der Bewährung verstoßen, kann dies dazu führen, dass die Bewährung widerrufen wird und Sie die Freiheitsstrafe antreten müssen. Daher sollten Sie alle Auflagen ernst nehmen und sich an die Anweisungen des Gerichts oder Bewährungshelfers halten.
5. Wann endet die Bewährungszeit und wie kann sie verkürzt werden?
Die Bewährungszeit dauert meist mindestens 2 Jahre, in Ausnahmefällen können es auch bis zu 5 Jahre sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Bewährungszeit bei guter Führung zu verkürzen, wobei dies beantragt werden muss.
6. Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Nachdem das Gericht entschieden hat, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, erhalten Sie keine sofortigen schriftlichen Informationen. Erst nach dem Urteil erhalten Sie und Ihr Anwalt den schriftlichen Bewährungsbeschluss, der oft Wochen oder sogar Monate auf sich warten lässt. Dieser Beschluss legt fest, welche Auflagen und Weisungen Sie erfüllen müssen.
7. Was tun, wenn Sie während der Haft vorzeitig entlassen werden wollen?
In einigen Fällen, wie bei Freiheitsstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, kann nach der Hälfte der Strafe eine vorzeitige Entlassung beantragt werden. Für diese Entlassung müssen Sie sich gut führen, Ihren Antrag ordnungsgemäß stellen und sich regelmäßig bei den zuständigen Stellen melden.
Unser Tipp:
Es ist wichtig, die Bewährungszeit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Halten Sie alle Auflagen ein und bleiben Sie mit Ihrem Anwalt, dem Gericht und dem Bewährungshelfer in Kontakt. Ein erfahrener Anwalt kann Sie nicht nur rechtzeitig auf die nächsten Schritte hinweisen, sondern Ihnen auch helfen, die Bewährungsauflagen erfolgreich zu erfüllen.
Weitere Fragen?
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GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht