Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte vor kurzer Zeit über einen Fall zu entscheiden, bei dem bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten unter anderem 225 Textdokumente kinder- bzw. jugendpornografischen Inhalts aufgefunden wurde (OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.08.2024 – 1 ORs 16 SRs 485/24). Das Landgericht verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Besitz von Kinderpornografie und Besitz von Jugendpornografie.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hob diese Verurteilung nun auf: Der Besitz von Kinderpornografie in Textform ist nicht strafbar.
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Wie hoch ist die Strafe für Besitz von Kinderpornografie?
Der Besitz von Kinderpornografie wird gem. § 184b Abs. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. Eine Geldstrafe ist also gar nicht mehr vorgesehen. Bei einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ist es allerdings möglich, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Besitz von Jugendpornografie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 184c Abs. 3 StGB).
Der Besitz von Kinderpornografie Texten ist nicht strafbar
Das OLG Stuttgart weist nun darauf hin: Der Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie in reiner Textform ist nicht strafbar.
Das Gericht begründet dies unter anderem damit, dass das Gesetz die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornografie auf „tatsächliche“ oder „wirklichkeitsnahe“ Geschehen beschränkt und die Strafbarkeit des Besitzes von Jugendpornografie auf Inhalte, die ein „tatsächliches“ Geschehen darstellen.
Das bedeutet, dass ein gewisser Bezug zu einem sexuellen Missbrauch von Kindern bzw. einem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen bestehen muss und das Gericht verneinte genau diesen Bezug zu sexuellem Missbrauch bei rein wörtlichen oder textlichen Darstellungen.
Auch stützt sich das Gericht in seiner Begründung auf eine Gesetzesbegründung aus 2021, in der gesagt wurde, dass bei rein textbasierten Darstellungen keine entsprechende Gefahr der Nachahmung besteht. (OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.08.2024 – 1 ORs 16 SRs 485/24)
Wann kann der Besitz von textbasierter Kinderpornografie trotzdem strafbar sein?
Im Endeffekt ist aber dennoch jeder strafrechtliche Vorwurf eine Frage des Einzelfalls und bereits kleine Details können einen erheblichen Unterschied bei der Frage machen, ob ein Handeln strafbar ist oder nicht. So ist beispielsweise denkbar, dass trotz dieser Gerichtsentscheidung solche textbasierten kinderpornografischen Inhalte strafbar sind, die erkennbar auf einem realen Geschehen basieren.
Sollten Sie mit dem Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte oder dem Vorwurf des Besitzes jugendpornografischer Inhalte konfrontiert sein, wenden Sie sich daher am besten an einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht. Dieser kennt die einschlägige Rechtsprechung und kann auf dieser Grundlage eine individuelle, passende, Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Anwalt für Strafrecht bei Kinderpornografie-Vorwürfen: Vertrauen Sie auf kompetente Unterstützung
Ein strafrechtlicher Vorwurf, insbesondere im sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendpornografie, kann schwerwiegende persönliche und berufliche Konsequenzen nach sich ziehen – selbst wenn der Besitz bestimmter Inhalte nicht strafbar ist. In solchen Situationen ist eine professionelle, diskrete und fundierte rechtliche Beratung unerlässlich.
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