Die Grundschulempfehlung dient Eltern bisher als Orientierungshilfe, um eine fundierte Entscheidung über die weiterführende Schule ihres Kindes zu treffen. Im Zuge einer geplanten Gesetzesänderung in Baden-Württemberg hat die Landesregierung nun beschlossen, diese Empfehlung verbindlich auszugestalten.
In der aktuellen Diskussion entsteht häufig der Eindruck, dass Eltern im Rahmen der Neuregelung weiterhin ein Mitspracherecht bei der Wahl der weiterführenden Schule haben. Es wird suggeriert, dass die Gymnasialempfehlung auf drei Kriterien beruhe, von denen nur zwei erfüllt sein müssen: der Kompass-4-Test, die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz und die Entscheidung der Eltern.
Die Entscheidung der Eltern ist jedoch stets Grundvoraussetzung für den Schulbesuch minderjähriger Kinder. Dieses Recht der Eltern wird durch die Neuregelung faktisch eingeschränkt, da nur noch bei Vorliegen eines weiteren Kriteriums eine Anmeldung am Gymnasium überhaupt möglich ist.
Sollte die Änderung wie geplant in Kraft treten, wird der Zugang zum Gymnasium daher künftig nur noch Schülern gewährt, die entweder den Kompass-4-Test erfolgreich absolviert haben oder von der Klassenkonferenz aufgrund einer pädagogischen Gesamtwürdigung als gymnasial geeignet eingeschätzt werden.
Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass der Kompass-4-Test in diesem Jahr übermäßig schwierig war – eine Tatsache, die von Schülern, Eltern, Lehrern und Politikern gleichermaßen kritisiert wird. Doch trotz dieser Problematik scheint die Landesregierung keine entsprechenden Konsequenzen im Bezug auf die Gesetzesänderung zu ziehen.
Zeigen sich Eltern mit einer Realschulempfehlung unzufrieden, wird seitens der Schulen vielfach auf den sogenannten Potenzialtest verwiesen. Häufig ein Versuch komplizierte Rückfragen der Eltern abzuwenden und die Schulverwaltung nicht mit ausuferndem Schriftverkehr zu belasten.
Hiermit müssen Sie sich nicht zufrieden geben. Der Potenzialtest ist nicht die einzige Möglichkeit, den Besuch des Gymnasiums zu ermöglichen. Die Grundschulempfehlung ist ein Verwaltungsakt und kann daher im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens angefochten und überprüft werden, wenn diese aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt ist.
Gerne bieten wir Ihnen hierzu eine rechtliche Beratung an.