Der Abnahme einer Werk- bzw. Bauleistung kommt im Bauvertragsrecht erhebliche Bedeutung zu, da an ihr vielseitige rechtliche Konsequenzen hängen. Sowohl Besteller als auch Unternehmer sollten daher schon im eigenen Interesse großen Wert an eine ordnungsgemäße Werk-/Bauabnahme legen.