Die Geschäftsordnung regelt die interne Organisation des Betriebsratsgremium. In § 36 BetrVG ist geregelt, dass der Betriebsrat eine Geschäftsordnung über die Regelungen der Geschäftsführung des Betriebsrats beschließen soll. Da eine Geschäftsordnung nur die interne Arbeit des Gremiums regelt und nicht zwingend erforderlich ist, haben viele Betriebsräte keine Geschäftsordnung erlassen.