Als Notar erlebe ich in meiner täglichen Praxis häufig, wie emotional und komplex Trennung und Scheidung für Paare sein können. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, rechtliche und wirtschaftliche Fragen vorausschauend und fair zu regeln – und hier setzt die Scheidungsfolgenvereinbarung an.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein notariell beurkundeter Vertrag zwischen Ehegatten, in dem alle wesentlichen rechtlichen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und der bevorstehenden oder laufenden Scheidung einvernehmlich geregelt werden. Sie kann sowohl vor der Einreichung des Scheidungsantrags als auch während des gerichtlichen Verfahrens abgeschlossen werden.
Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?
Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann individuell ausgestaltet werden. Typischerweise enthält sie folgende Regelungsbereiche:
1. Unterhalt
Trennungsunterhalt: Regelungen zur finanziellen Unterstützung während der Trennung.
Nachehelicher Unterhalt: Festlegung von Höhe, Dauer oder sogar einvernehmlicher Verzicht, soweit rechtlich zulässig.
Kindesunterhalt: Klärung der Zahlbeträge und gegebenenfalls Sonderkosten wie Betreuung oder Ausbildung.
2. Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Durchführung des gesetzlichen Zugewinnausgleichs oder individuelle Modifizierungen.
Vereinbarungen über die Aufteilung von Vermögen, Konten, Wertpapieren und Fahrzeugen.
Verzichtserklärungen, sofern ausgewogen und rechtlich zulässig.
3. Immobilienregelungen
Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien.
Ausgleichszahlungen bei Übernahme durch einen Ehegatten.
Regelung zukünftiger Kosten wie Kredite, Instandhaltung oder Grundsteuer.
Nutzungsrechte oder befristetes Wohnrecht.
4. Hausratsteilung
Einvernehmliche Aufteilung des gemeinsamen Hausrats.
Ggf. Wertermittlung und Kompensation bei ungleicher Verteilung.
5. Versorgungsausgleich
Regelung der Rentenanwartschaften.
Möglichkeit eines (teilweisen) Ausschlusses oder der Modifikation – stets in notarieller Form.
6. Sorgerecht und Umgang
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht.
Umgangsregelungen im Sinne des Kindeswohls.
Klärung wichtiger Entscheidungen zu Schule, Betreuung oder Freizeit.
7. Schuldenverteilung
Wer übernimmt welche Verbindlichkeiten?
Freistellung des anderen Ehegatten von gemeinschaftlichen Schulden.
8. Steuerliche Aspekte
Aufteilung von Steuererstattungen oder Nachzahlungen.
Entscheidung über gemeinsame oder getrennte Veranlagung in Trennungsjahren.
9. Erbrechtliche Regelungen (optional)
Gegenseitiger Erbverzicht.
Rücknahme von früheren Erbeinsetzungen oder Pflichtteilsregelungen.
Warum ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?
Eine Trennung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheiten. Ohne klare vertragliche Regelungen besteht die Gefahr langwieriger Gerichtsverfahren. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hilft, diese Risiken zu vermeiden.
Die Vorteile auf einen Blick:
Rechtssicherheit und Klarheit
Die Vereinbarungen sind durch notarielle Beurkundung rechtlich verbindlich und eindeutig.Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
Einvernehmliche Lösungen reduzieren Konflikte, sparen Zeit und emotionale Belastung.Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Ehegatten können ihre Regelungen flexibel an ihre Lebenssituation anpassen.Zeit- und Kostenersparnis
Eine klare Vereinbarung beschleunigt das Scheidungsverfahren erheblich und verringert Anwalts- und Gerichtskosten.Neutrale Beratung durch den Notar
Als Notar bin ich zur Neutralität verpflichtet. Ich sorge dafür, dass beide Parteien die rechtlichen Konsequenzen verstehen und die Vereinbarung ausgewogen ist.
Fazit
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist mehr als nur eine rechtliche Formalie – sie ist ein wichtiges Instrument zur Konfliktvermeidung und zur fairen und vorausschauenden Regelung der Lebensverhältnisse nach der Ehe. Als Notar sehe ich meine Aufgabe darin, beide Ehegatten in dieser sensiblen Phase mit juristischer Sorgfalt zu begleiten – um Lösungen zu schaffen, die Bestand haben.