Ein Fahrverbot ist eine empfindliche Sanktion im Verkehrsrecht, die jedoch nicht automatisch verbüßt wird, wenn sie in Kraft tritt. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Fahrverbot mit dem bloßen Verstreichen der verhängten Zeit erledigt sei. Tatsächlich bedarf es einer aktiven Mitwirkung des Betroffenen, damit die Vollstreckung ordnungsgemäß erfolgen kann.
Abgabe des Führerscheins als Voraussetzung
Ein Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird. Dies bedeutet, dass der Betroffene sein Dokument bei der zuständigen Behörde abgeben muss. Erst mit der Hinterlegung des Führerscheins beginnt die Frist des Fahrverbotes zu laufen. Wer seinen Führerschein nicht abgibt, riskiert, dass das Fahrverbot nicht vollstreckt wird und somit unbegrenzt andauert.
Verlust des Führerscheins oder keine Fahrerlaubnis?
In manchen Fällen ist es dem Betroffenen nicht möglich, den Führerschein abzugeben, beispielsweise weil er verloren wurde oder weil gar keine Fahrerlaubnis besteht, etwa nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch hier gilt: Das Fahrverbot beginnt zwar automatisch wird aber nicht automatisch vollstreckt. Vielmehr muss der Betroffene in diesen Fällen eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der er erklärt, dass er kein Führerscheindokument besitzt. Zudem muss er ausdrücklich um die Vollstreckung des Fahrverbotes bitten. Andernfalls läuft das Fahrverbot uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt weiter- im Extremfall sogar nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Wer es unterlässt, seinen Führerschein abzugeben oder eine entsprechende Erklärung abzugeben, lebt in der falschen Annahme, dass das Fahrverbot irgendwann automatisch abgelaufen sei. Dies kann schwerwiegende Folgen haben: Sollte die Polizei eine Kontrolle durchführen, könnte festgestellt werden, dass das Fahrverbot noch nicht vollstreckt wurde. In einem solchen Fall wäre der Betroffene wegen Fahrens trotz Fahrverbotes strafbar.
Fazit
Ein Fahrverbot ist nicht mit einer bloßen Wartezeit erledigt. Vielmehr muss aktiv gehandelt werden, indem der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wird. Wer dies unterlässt, läuft Gefahr, dass das Fahrverbot unbegrenzt fortbesteht und jederzeit durchgesetzt werden kann. Eine rechtzeitige Abgabe des Führerscheins oder die Beantragung der Vollstreckung ist daher unbedingt zu empfehlen.