1. Sie denken, Sie sind abgesichert? Falsch gedacht!
Viele Geschäftsführer verlassen sich auf ihre D&O-Versicherung. Doch wenn es darauf ankommt, verweigern Versicherer oft die Zahlung – trotz vermeintlich klarer Vertragslage! Das kann existenzbedrohend sein. Wir zeigen, welche Fallen lauern und wie Sie sich schützen.
🚨 Häufige Fehler bei der D&O-Versicherung: ✅ Falsche oder zu geringe Deckungssumme
✅ Keine Nachhaftung – Schutz endet mit der Vertragslaufzeit
✅ Insolvenzschutz oft ausgeschlossen
✅ Versicherer fordern hohe Eigenbeteiligung
Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie diese Fehler vermeiden!
2. Praxisfälle: So stehen Geschäftsführer plötzlich ohne Schutz da!
❌ Fall 1: Geschäftsführer Müller & die Insolvenzfalle
Müller führt eine GmbH. Die Firma gerät in die Krise, er beantragt Insolvenz – doch kurz davor zahlt er noch eine offene Rechnung. Die Insolvenzverwalterin fordert 250.000 Euro zurück. Müllers D&O-Versicherung lehnt ab: „Insolvenznahe Zahlungen sind ausgeschlossen.“ Müller verliert sein Privatvermögen.
🛑 Lektion: Prüfen Sie genau, ob Insolvenzansprüche mitversichert sind!
➡ Tipp: Manche Versicherungen schließen § 15b InsO (ehem. § 64 GmbHG) explizit aus!
❌ Fall 2: Vorstand Schmidt & die versteckte Selbstbeteiligung
Schmidt ist Vorstand einer AG. Er wird von Anlegern wegen fehlerhafter Berichte verklagt. Schadenssumme: 5 Mio. Euro. Seine Versicherung will zahlen – aber nur, wenn er selbst 10 % (500.000 Euro) übernimmt! Vertraglich war das nicht geregelt, aber ohne diese „freiwillige“ Selbstbeteiligung zieht sich der Fall jahrelang.
🛑 Lektion: Viele Versicherer setzen Geschäftsführer unter Druck, sich finanziell zu beteiligen.
➡ Tipp: Klären Sie vorab, ob es versteckte „Eigenbeteiligungen“ gibt!
3. Checkliste: So finden Sie die richtige D&O-Versicherung
✅ Ist Ihre persönliche Haftung wirklich abgedeckt?Gilt die Versicherung auch für Insolvenzfälle? (Vorsicht bei § 15b InsO)
✅ Gibt es eine Nachhaftung? (mind. 3 Jahre empfohlen!)
✅ Sind Tochterfirmen und verbundene Unternehmen mitversichert?Sind Strafverteidigungskosten abgedeckt?Haben Sie ein schriftliches Beratungsprotokoll vom Makler erhalten?
📝 Download-Tipp: Hier die vollständige Checkliste herunterladen!
4. Spezialfall Insolvenz: Warum D&O-Versicherer oft nicht zahlen wollen
Viele Geschäftsführer denken, dass ihre Versicherung sie in der Insolvenz schützt. Falsch!
- Häufig sind Ansprüche nach § 15b InsO ausgeschlossen (Verantwortung für Zahlungen nach Insolvenzreife).
- BGH-Urteil 2024: Klauseln, die den Schutz bei Insolvenzantrag automatisch beenden, sind unwirksam! Versicherer müssen mind. 1 Monat Kündigungsfrist einhalten (vgl. Urt. v. 18.12.2024 – IV ZR 151/23). Auch Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters gegen Geschäftsleiter wegen zugelassener Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung sind vom D&O-Versicherungsschutz (i.d.R.) gedeckt wird (vgl. unseren Beitrag hier https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-erleichtert-gmbh-geschaeftsfuehrerhaftung-bei-insolvenz-oder-do-deckung-schafft-haftung_183095.html)
- Vorsicht vor „Nachschusspflichten“ – oft werden Manager unter Druck gesetzt, selbst einen Teil des Schadens zu zahlen.
🎯 Tipp: Achten Sie auf eine Kombination aus D&O und Strafrechtsschutzversicherung!
So sind Sie abgesichert, falls der Versicherer nicht zahlt oder ein Strafverfahren droht.
5. Fazit: Lassen Sie sich nicht täuschen – so sichern Sie sich wirklich ab!
🚀 Die 3 wichtigsten Maßnahmen:
- Vergleichen & verhandeln! D&O-Policen sind nicht standardisiert – Sie können bessere Bedingungen aushandeln.
- Kombinieren Sie D&O mit Strafrechtsschutz! So bleiben Sie handlungsfähig, auch wenn der Versicherer nicht zahlt.
- Dokumentieren Sie alles! Lassen Sie sich vom Makler ein Beratungsprotokoll geben und speichern Sie alle Policen & Mails.
🔎 Ihr nächster Schritt: Checkliste sichern & Police prüfen!
➡ Laden Sie jetzt die D&O-Checkliste herunter und vermeiden Sie die größten Fehler!Haben Sie Fragen? Lassen Sie Ihre Versicherung von einem Experten checken – bevor es zu spät ist!
Über den Autor:
Dr. Marc Laukemann ist Gründungspartner bei LFR Wirtschaftsanwälte sowie u.a. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und berät Geschäftsführer und Vorstände zu Haftungsrisiken, Cybersicherheit und Compliance. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Implementierung von IT-Sicherheitsstrategien.
Weitere Informationen zur Geschäftsführerhaftung finden Sie unter Gesellschaftsrecht.
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