Das Einbürgerungsgesetz vom 27.06.2024 bringt viele Vorteile für Antragsteller, z. B. eine Einbürgerung schon nach 5 oder 3 Jahren sowie die doppelte Staatsbürgerschaft. Wer sich für die Antragstellung entscheidet, sollte viel Geduld mitbringen. Liegt am Ende der Wartezeit eine Ablehnung der Staatsangehörigkeitsbehörde im Briefkasten, stehen Einbürgerungswillige oft vor einem Rätsel. Unsere Experten informieren über die häufigsten Fehler und wie Sie nach einem negativen Bescheid reagieren sollten.
Die Gründe für eine Ablehnung sind sehr unterschiedlich
Vorsicht bei Fehlern …:
- … im Einbürgerungsantrag oder bei den Nachweisen
- … in der Berechnung des Einkommens
- … in der Einstufung einer Straftat
- … bei der Bewertung vorhandener Schulden
- … in der Berechnung der Mindest-Aufenthaltsdauer
- … hinsichtlich der vorgelegten Passdokumente
Fehler im Einbürgerungsantrag oder bei den Nachweisen
Wer sich keine Unterstützung beim Ausfüllen des Einbürgerungsantrags sucht, läuft Gefahr, geforderte Angaben zu übersehen oder den Antrag falsch auszufüllen. Auch hinsichtlich der Dokumente können dem Antragsteller schnell Fehler unterlaufen, wenn notwendige Unterlagen fehlen, nicht aktuell sind oder nicht den Vorgaben entsprechen.
Fehler in der Berechnung des Einkommens
Die Staatsangehörigkeitsbehörde legt bei der Prüfung Wert darauf, dass Einbürgerungswillige keine Unterstützung vom Staat benötigen. Je nach persönlicher Situation wird ein Mindesteinkommen in unterschiedlicher Höhe erwartet. Während es bei Alleinstehenden vergleichsweise einfach ist, ein ausreichendes Einkommen zu ermitteln, gestaltet sich die Prüfung bei Verheirateten oder als Elternteil mit Kindern schwieriger. Das führt in der Behörde häufig zu Fehlern, beispielsweise wenn deutsche Partner/Partnerinnen in der Ermittlung des ausreichenden Einkommens nicht berücksichtigt werden.
Oft werden auch befristete Arbeitsverträge oder die Arbeitslosigkeit zum Anlass genommen, den Einbürgerungsantrag abzulehnen. Gleiches gilt auch, wenn sich der Einbürgerungswillige noch in der Probezeit befindet. Allerdings genügt dem Gesetzgeber eine positive Prognose.
Wichtig: Immer wieder werden Anträge auch wegen einer fehlenden Rentenversicherung abgelehnt. Tatsächlich wird vorausgesetzt, dass Einbürgerungswillige während eines bestimmten Zeitraums in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Fehler in der Einstufung einer Straftat
Vorstrafen und Strafbefehle können dazu führen, dass der Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, zumal die Behörden diese mitunter falsch einordnen. Es gibt Vorstrafen, die sich negativ auf das Verfahren auswirken und andere, die unberücksichtigt bleiben (§ 12a StAG). Neutral bewertet werden beispielsweise Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden sind. Auch Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagessätzen dürfen im Einbürgerungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Die Behörden haben bei leichter Überschreitung der Grenzen zwar einen Ermessensspielraum, sind jedoch nicht immer frei in ihrer Entscheidung. Kritisch sehen Verwaltungsgerichte bei Einbürgerungswilligen beispielsweise Geldstrafen ab 120 Tagessätzen.
Fehler bei der Bewertung vorhandener Schulden
Haben Sie als Antragsteller hohe Schulden, kann dies ebenfalls zur Ablehnung des Einbürgerungsantrags führen. Dies ist allerdings nicht zulässig, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie aufbringen können, während Sie gleichzeitig die Schulden begleichen. In diesem Fall darf die Staatsangehörigkeitsbehörde den Einbürgerungsantrag nicht wegen der Schulden ablehnen.
Fehler in der Berechnung der Mindest-Aufenthaltsdauer
Entscheidend für den Erfolg eines Einbürgerungsantrags ist die Mindest-Aufenthaltsdauer, im Fachjargon „Voraufenthaltszeit“ genannt. Diese beträgt 5 bzw. 3 Jahre, d. h. Einbürgerungswillige müssen seit dieser Zeit ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben (§ 10 StAG). Bei der Ermittlung der Voraufenthaltszeit können den Behörden Fehler unterlaufen, da zusätzliche Aufenthaltszeiten angerechnet werden müssen.
Dazu gehören:
- Zeiten eines Asylverfahrens mit Anerkennung nach Art. 16 a GG
- Studienzeiten mit Studentenvisum gemäß § 16 AufenthG
Wichtig: Kurze Aufenthalte im Ausland dürfen von der Voraufenthaltszeit nicht abgezogen werden.
Fehler hinsichtlich der vorgelegten Passdokumente
Ein beliebter Ablehnungsgrund ist der fehlende Nationalpass. Zwar muss die Identität zwingend geklärt werden, allerdings ist das auch mit einem ins Deutsche übersetzten und beglaubigten Alternativdokument möglich. Auf diesem müssen das Geburtsdatum sowie der Geburtsort eingetragen sein.
Einbürgerungsantrag abgelehnt – was nun?
Endlich ist er da, der Brief der Staatsangehörigkeitsbehörde mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag. Wenn dieser abgelehnt wurde, bedeutet das jedoch nicht unbedingt, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen. Wurden Sie bis dahin noch von keinem Experten für Ausländerrecht unterstützt, sollten Sie den Ablehnungsbescheid durch uns prüfen lassen.
Wir erfragen bei der Behörde die Ablehnungsgründe und prüfen, ob sich ein Widerspruch anbietet, der die erneute Prüfung Ihres Antrags nach sich zieht. Alternativ können Sie innerhalb von 60 Tagen Klage erheben. In jedem Fall gilt: Wir setzen Ihr Recht bei unberechtigter Ablehnung durch.