Mit Erhalt der Einbürgerungsurkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin. Das ist aber noch nicht alles. Die Urkunde dient neben der Bestätigung der Einbürgerung auch der Beantragung Ihrer deutschen Ausweisdokumente. 

Einbürgerungsurkunde bestätigt Einbürgerungserfolg

Wird über einen Einbürgerungsantrag positiv entschieden, steht am Ende die Übergabe der Einbürgerungsurkunde. Das Dokument bestätigt, dass Ihnen der deutsche Pass zusteht und Sie fortan als Deutsche oder Deutscher endgültig in der Bundesrepublik angekommen sind. Oft findet die Verleihung im Zuge einer Einbürgerungsfeier statt. Dabei erhalten gleich mehrere Wahldeutsche ihre Einbürgerungsurkunde in einem feierlichen Rahmen. Ob Sie daran teilnehmen möchten oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Die Übergabe kann ebenso in der Behörde erfolgen.

Wenngleich die Urkunde bestätigt, dass Sie nun die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen – als Identitätsnachweis für den Alltag dient sie nicht. Dafür benötigen Sie Ausweispapiere und die beantragen Sie mit Ihrer Einbürgerungsurkunde.

Personalausweis, Reisepass & Co.: Dann wird die Urkunde benötigt

Sobald Sie mit der Einbürgerungsurkunde als Deutsche oder Deutscher bestätigt wurden, ist es wichtig, dass Sie sich um Ihre deutschen Ausweispapiere kümmern. Dazu müssen Sie das Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort aufsuchen und die Ausstellung Ihres Personalausweises und gegebenenfalls eines Reisepasses beantragen.

Haben Sie das erledigt, sollten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde sorgsam aufbewahren. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie die zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal benötigen – insbesondere bei Hochzeitsplänen. Möchten Sie heiraten, müssen Sie die Urkunde in aller Regel beim Standesamt vorlegen.

Verlust der Einbürgerungsurkunde: Ersatz beantragen

Die Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und wird kein zweites Mal ausgestellt. Ist Ihnen das Dokument abhandengekommen, erhalten Sie als Ersatz eine beglaubigte Kopie. Dazu braucht es einen formlosen Antrag bei der Einbürgerungsbehörde. Wichtig dabei ist, dass Sie sich an die Behörde wenden, die Ihnen Urkunde ursprünglich ausgestellt hat. 

Formloser Antrag meint dabei: Verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie der Behörde, bestenfalls unter Nennung Ihres Aktenzeichens, den Verlust Ihrer Urkunde mitteilen und bitten Sie um Erstellung eines Ersatzdokumentes.

Probleme beim Erhalt der Einbürgerungsurkunde? Wir helfen!

Auf dem Weg zur Einbürgerungsurkunde können sich viele Hürden auftun: fehlende Dokumente oder Voraussetzungen, lange Wartezeiten oder eine fehlerhafte Bearbeitung sind typische Beispiele. Für Betroffene bedeutet das in der Regel Stress und oft auch Hilflosigkeit gegenüber den Behörden. Das muss nicht sein. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich zum einen vermeiden, dass ein Antrag verfrüht oder unvollständig eingereicht wird. Zum anderen halten direkte Kommunikationswege die Bearbeitungszeiten kurz. 

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum deutschen Pass und sorgen dafür, dass Sie Ihre Einbürgerungsurkunde möglichst zeitnah in den Händen halten. Mit unserem kostenloser Prüfer können Sie im Selbstcheck herausfinden, ob Sie die Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllen.