Das eigene Auto ist für viele Menschen im Alltag unverzichtbar. Mobilität ist Lebensqualität: Besuche, Urlaub, Weg zur Arbeit oder um Einkäufe zu erledigen. Für die meisten hat das eigene Auto folglich einen hohen Stellenwert.
Sollten Sie eine Straftat begangen haben, dann kann neben der Strafe für die Tat als solche ebenfalls eine sogenannte Einziehung ihres Autos erfolgen, warnt Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld. In diesem Beitrag wird Ihnen erläutert, was "Einziehung" bedeutet, wann eine solche Einziehung vorgenommen wird und bei welchen Taten sie angeordnet werden kann.
Was ist eine Einziehung?
Dies bedeutet, dass der Staat befugt ist Tatmittel, Tatobjekte, Taterträge oder Tatprodukte in Besitz zu nehmen und durch die Einziehung das Eigentum an den Sachen zu erlangen gem. § 75 Abs. 1 StGB. Sogar bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kann Ihr Auto von den Behörden beschlagnahmt werden. Sollten Sie nun nach Ihrem Verfahren vor Gericht verurteilt werden, dann kann das Gericht eine Einziehungsentscheidung hinsichtlich Ihres Fahrzeugs treffen. Durch diese Entscheidung erlangt der Staat das Eigentum an Ihrem Auto und sie haben zunächst erstmal keine Möglichkeit, dieses wiederzuerhalten.
Wann kann eine solche Einziehung erfolgen?
Die Einziehung richtet sich grundsätzlich nach dem Strafgesetzbuch. Ein Tatmittel kann einzogen werden, wenn es bei der Begehung oder Vorbereitung der Tat gebraucht worden ist, § 74 Abs. 1 StGB.
Zunächst müssen Sie demnach eine Straftat begangen haben. Zudem muss das Kraftahrzeug grundsätzlich auch in Ihrem Eigentum stehen. Sollte das Auto im Eigentum eines Dritten stehen, dann kann nur unter bestimmten Umständen vom Gericht eine Einziehung angeordnet werden, § 75 Abs. 2 StGB. Die Einziehung eines Fahrzeuges muss vor allem verhältnismäßig sein. Dies ist in der Praxis eine sehr wichtige Voraussetzung und wird deshalb im Folgenden näher erläutert.
Wann ist eine Einziehung verhältnismäßig?
Ob eine Einziehung verhältnismäßig ist, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Das Gericht muss abwägen, ob eine Einziehung erforderlich ist und insbesondere beachten, welche Nachteile für Sie entstehen. Dabei muss unter anderem beachtet werden, welche Tat begangen wurde, wie hoch der Wert des Autos ist und die Bedeutung des Fahrzeuges für ihre Lebensführung. Gerichte ordnen besonders gerne die Einziehung hochpreisiger Autos an, wenn die Straftat ein entsprechendes Gewicht hat und der Gebrauch des Autos für weitere Straftat droht.
Wichtig ist, dass die Einziehung des Kfz durch das Gericht begründet werden muss. Sollte keine Begründung vorliegen, welche darlegt, weshalb die Einziehung verhältnismäßig ist, dann ist die Einziehung rechtswidrig. Die Entscheidung darf für den Täter nicht existenzbedrohend sein. Insbesondere ein geringer Unrechtsgehalt der Tat und eine geringe Täterschuld lassen eine Einziehung als unbillige Härte erscheinen.
Ein versierter Strafverteidiger kann für Sie im Rahmens des Strafverfahrens vortragen, weshalb das Fahrzeug für Ihre Lebensgestaltung wichtig ist und geltend machen, dass die Einziehung eine unbillige Härte darstellen würde. Sollte eine Einziehungsentscheidung nicht hinreichend begründet worden sein, dann wird ein professioneller Anwalt in Strafsachen für Sie Revision gegen das Urteil einlegen und für eine Aufhebung des Urteils streiten.
Bei welchen Taten wird eine Einziehung angeordnet?
Eine Einziehung des Fahrzeuges kann erfolgen, wenn dieses genutzt wird um Betrugstaten gem. § 263 StGB zu begehen. Beispielsweise, wenn Sie an verschiedenen Standorten Personen Geldbeträge entlocken und ihr Fahrzeug nutzen, um den Betrug an den verschiedenen Standort begehen zu können. Die Einziehung des Autos als Tatmittel erfolgt dann, um weitere Straftaten zu verhindern. Jedoch ist bei geringen Geldbeträgen i.d.R. der Wert des Pkws außer Verhältnis zur Tat und demnach die Einziehung unverhältnismäßig.
Auch ist die Einziehung eines Pkws möglich, wenn man für das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG verurteilt wird und für diese Straftat(en) eine Freiheitsstrafe droht.
Zudem kann sogar eine Einziehung erfolgen, wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB begangen wurde.
Weiter und ganz besonders droht eine Einziehung des Fahrzeuges bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dabei müssen die Taten jedoch ein gewisses Gewicht haben. Dies gilt aktuell auch bei Verstößen gegen das KCanG, wie der Bundesgerichtshof jüngst entschied (BGH, Beschl. v. 05.11.2024 – 6 StR 377/24). Bei den meisten dieser Fälle wurden die Rauschmittel mit dem Pkw befördert oder teilweise wurde im Pkw mit diesen „gedealt“, sodass das Auto als Tatmittel eingezogen wurde.
Ebenfalls droht eine Einziehung, wenn das Fahrzeug im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB benutzt wurde. In einem Fall des Landgericht Frankfurt (Beschl. v. 02.08.2022 – 5 QS 15/22) wurde sogar ein geleaster Audi RS 7 Sportback beschlagnahmt und eingezogen, weil die Gefahr weiterer Straftaten -insbesondere in Anbetracht einiger Eintragungen im Fahreignungsregister- bestand.
Einziehung kann jeden treffen
Die Einziehung des eigenen Autos kann also aufgrund verschiedenster Straftaten erfolgen.
Die Gefahr der Einziehung droht, wie das Beispiel Unfallflucht zeigt, also sogar Bürgern, die bis dahin ein an sich rechtschaffenes Leben geführt haben, also ihr Auto nicht regelmäßig für Straftaten nutzen
Sollten Sie eine der genannten Straftaten oder eine vergleichbare begangen haben, dann kann Ihnen die Wegnahme ihres Autos drohen. Somit sollten Sie frühzeitig einen engagierten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, welcher Ihnen schon ab dem Ermittlungsverfahren zur Seite steht und für Sie entlastende Umstände hervorhebt.
Strafmildernde Wirkung der Einziehung
Die Einziehung hat strafrechtlich den Charakter einer Nebenstrafe. Daraus folgt, dass das Gericht die Einziehung des Fahrzeuges bei der Strafzumessung strafmildernd berücksichtigen muss. Sollte dies nicht erfolgen, dann liegt ein Fehler bei der Strafzumessung vor, welchen Sie im Rahmen der Revision rügen können.
Beispielsweise wurde vom Bundesgerichtshof die Einziehung eines Mercedes Benz GLE 500 4matic im Wert von 57.500 Euro aufgehoben, weil das Landgericht den Wert des Fahrzeuges bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt hatte.
Von Gerichten werden oftmals Einziehungsentscheidungen getroffen, welche gar nicht oder nur unzureichend begründet sind oder es wird eine fehlerhafte Abwägung vorgenommen.
Umso wichtiger ist es im Verfahren einen versierten Rechtsbeistand in Strafsachen an Ihrer Seite zu haben, welcher begründen kann, weshalb eine Einziehung nicht erfolgen sollte oder bei unrechtmäßiger Einziehung für Sie Revision einlegt. Dadurch können Sie den Verlust Ihres Autos verhindern, welcher ansonsten droht!
Rechtsanwalt Urbanzyk (Coesfeld bei Ahaus, Velen, Stadtlohn) verteidigt Sie bundesweit in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht.