Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom ersten Tag an einheitlich geregelt ist. Tatsächlich gelten in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses jedoch besondere gesetzliche Bestimmungen. Während dieser Zeit ist nicht der Arbeitgeber, sondern unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Krankenkasse für die Zahlung zuständig.
Die gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Zahlungspflicht im Krankheitsfall. Nach § 3 Abs. 3 EFZG gilt:
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.
Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten vier Wochen, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Stattdessen kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Zahlung von Krankengeld auf, sofern der Arbeitnehmer pflichtversichert ist.
Wer leistet Zahlungen in den ersten vier Wochen?
Das Krankengeld wird gemäß § 47 Abs. 1 SGB V gewährt und beträgt:
70 % des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 % des Nettoverdienstes.
Die Auszahlung erfolgt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern eine ärztliche Krankschreibung vorliegt.
Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich der Krankenkasse gemeldet werden, um den Anspruch nicht zu gefährden.
Wichtiger Hinweis: Privatversicherte oder Arbeitnehmer mit einem Tarif ohne Krankengeldanspruch erhalten unter Umständen keine Zahlung in den ersten vier Wochen.
Auswirkungen für Arbeitgeber
Diese gesetzliche Regelung bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich:
Vorteile:
Arbeitgeber sind in den ersten vier Wochen nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, wodurch Kosten gesenkt werden.
Fehlzeiten verursachen in dieser Phase geringere finanzielle Belastungen.
Herausforderungen:
Dokumentationspflichten müssen eingehalten werden, um Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse zu vermeiden.
Korrekte Lohnabrechnung ist essenziell, um unzulässige Zahlungen und mögliche Rückforderungen zu verhindern.
Arbeitnehmer müssen frühzeitig informiert werden, um Missverständnisse und Unsicherheiten zu vermeiden.
Praxisprobleme und Lösungsansätze
Problem: Arbeitnehmer erwarten eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, obwohl kein Anspruch besteht.
Lösung: Klare und frühzeitige Kommunikation über die gesetzlichen Regelungen.
Problem: Die Krankenkasse verweigert die Zahlung aufgrund ungeklärter Versicherungsverhältnisse.
Lösung: Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig über ihren Versicherungsschutz und etwaige Ansprüche informieren.
Problem: Arbeitgeber leisten irrtümlich Zahlungen und erhalten keine Erstattung.
Lösung: Die Lohnbuchhaltung sollte entsprechend sensibilisiert und geschult werden.
Fazit: Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sollten:
Den eigenen Versicherungsschutz prüfen und sicherstellen, dass ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Die Krankenkasse unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit informieren.
Privatversicherte sollten rechtzeitig prüfen, ob eine Zusatzabsicherung erforderlich ist.
Arbeitgeber sollten:
Die gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung beachten und in den ersten vier Wochen keine Zahlungen leisten.
Die Lohnbuchhaltung entsprechend anpassen und sicherstellen, dass keine unzulässigen Zahlungen erfolgen.
Neue Mitarbeiter frühzeitig über die geltenden Bestimmungen informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
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