Sowohl das Testament als auch der Erbvertrag sind sogenannte letztwillige Verfügungen. Wann welches Instrument passt und welche Vorschriften jeweils zu beachten Sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Ausführliche Informationen und Beratungsangebote zum Erbvertrag als Alternative zum Testament finden Sie auf unser Kanzleiwebsite: https://www.rosepartner.de/erbvertrag.html