Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Die identifizierende Berichterstattung der BILD-Zeitung über unseren Mandanten war unzulässig! 🛑
🔥 Worum ging es?
Die BILD hatte unseren Mandanten, einen Polizisten, in einen falschen Kontext gesetzt und ihn durch eine unzulässige Skandalisierung massiv in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Besonders problematisch war die Verbindung zu einem bekannten Fall von Polizeigewalt in den USA.
⚖️ Was sagt der BGH?
✅ Kritik an der Institution Polizei ist zulässig – aber nicht auf Kosten einzelner Beamter!
✅ Die Berichterstattung hätte unseren Mandanten nicht identifizierend zeigen dürfen!
✅ Die fehlende Anhörung macht die Berichterstattung zur unzulässigen Verdachtsberichterstattung!
✅ Die bewusste Kontextualisierung – u. a. mit einem Video zu George Floyd – hat die Berichterstattung weiter ins Rechtswidrige gezogen.
đź’ˇ Besonders bemerkenswert:
Der BGH verlässt sich nicht nur auf formale Fehler der Anhörung, sondern erkennt klar die Unzulässigkeit der gesamten Darstellung! Ein starkes Signal für die Rechte von Polizisten in den Medien! 🚔
📌 Unser Fazit:Â
Ein wegweisendes Urteil im Presserecht und Persönlichkeitsrecht! 💪⚖️
đź“– Das Urteil im Volltext gibt’s hier: Â
https://media-kanzlei.com/news/blog-artikel/von-uns-vertretene-polizist-gewinnt-vor-bundesgerichtshof/
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