Am heutigen Donnerstag (07.12.2023) trifft der EuGH zwei Entscheidungen (Rechtssachen: C-634/21 sowie C-26/22 u. C-64/22).
Hintergrund sind zum einen das von der SCHUFA Holding AG praktizierte sog. Scoring-Verfahren (Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden, Beschluss v. 01.10.2021, Az.: 6 K 788/20.WI) und zum anderen u. a. die Frage, ob Daten aus staatlichen Datenbanken (hier: Insolvenzbekanntmachungen) in privaten Paralleldatenbanken länger gespeichert werden dürfen, als die Daten im öffentlichen Register gespeichert bzw. veröffentlicht werden und ob diese Daten überhaupt in privaten Paralleldatenbanken gespeichert werden dürfen (Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden v. 31.01.2022, Az.: 6 K 1052/21.WI). Wir berichteten bereits hierüber.