Gleich zu Beginn aber der Hinweis auf die Rechtslage bei Fahrverbot: Dort ist es etwas anders.

Liegt eine unzumutbare Härte vor, etwa der Verlust des Arbeitsplatzes wegen des Fahrverbotes, darf es gegenüber einem Betroffenen ohne Vorbelastungen nicht verhängt werden. Es kann in solchen Fällen durch eine angemessene Erhöhung der Geldbuße kompensiert werden.