Schnell ist es passiert. Kurze Unaufmerksamkeit, man ist abgelenkt und plötzlich ist man in einen Unfall verwickelt. Häufig verletzen sich dabei auch Unfallbeteiligte. Sie sichern die Unfallstelle und rufen die Polizei und andere Rettungskräfte. Diese verschaffen sich beim Eintreffen am Unfallort einen Überblick. Die Polizei leitet von Amts wegen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Sie werden belehrt, dass Sie als Beschluldigter in einem Strafverfahren verdächtigt werden und darauf hingewiesen, dass es Ihnen nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor der Vernehmung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger zu befragen. Dann ist guter Rat nötig.
Sollten Sie einmal in dieser Situation sein, dann sprechen Sie mich an. Mit einer frühzeitigen Besprechung, der richtigen Taktik und guten Kommunikation ist eine gutes Ergebnis erzielbar. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Sie können von meiner langjährigen Erfahrung und regelmäßige Fortbildungen profitieren.
Einen Tipp gebe ich Ihnen bereits jetzt mit: Sie sollten zunächst gegenüber der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und nicht zum Vorfall aussagen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann sich zur Sache geäußert werden.
Sollten Sie sich einmal in dieser Situation befinden, dann rufen Sie mich am besten gleich an unter 0391-6230291 oder senden Sie mir eine E-Mail an [email protected]
Rechtsanwalt Lars Oertwig
- Fachanwalt für Verkehrsrecht -
Vertrauensanwalt des ACE - Auto Club Europa e.V.