Die abwechslungsreiche Beschilderung der Pillnitzer Landstraße ist regelmäßig Thema in unserer Kanzlei. Dort ändert sich mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und wieder zurück. Eine hier installierte stationäre Überwachungsanlage steht stadteinwärts hinter einer Hausecke. An dieser Ecke befindet sich ein relativ weit oben montiertes 30er Schild. Unmittelbar davor liegt die Einmündung der Wollnerstraße. Etwa 130 Meter zuvor steht ein 30er Schild so dicht an einer Grundstücksbegrenzung, dass es zu mancher Zeit teilweise vom Grün der Bepflanzung bedeckt ist.
Eine Organisation, der Sie vertrauen können
Fahrverbot: Das übersehene 30er Schild und der Blitzer
2023/09/13

Klaus Kucklick
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