Beim Straßenverkehrsamt haben Sie die Bescheinigung eines Lehrgangs einer Fahrschule vorgelegt, z.B. um die Erweiterung auf B96 oder B196 zu beantragen? Die Führerscheinstelle teilt Ihnen aber überraschend mit: das wird geprüft, die Teilnahmebescheinigung zur Fahrerschulung könnte eine Fälschung sein. Und Sie wissen, daß Sie die theoretische und praktische Prüfung tatsächlich nie gemacht haben. Der Rat von Heiko Urbanzyk, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Coesfeld lautet jetzt unmißverständlich:

  • Schweigen Sie zu dem Vorwurf!
  • Schweigen heißt, Sie reden auf keinen Fall weiter mit dem Beamten Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und auch nicht mit der Polizei!


Die Verlockung: Erweiterung ohne Prüfung      

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Anhänger) oder B196 (125er / 125 cm³) besteht die Möglichkeit, die eigene Fahrerlaubnis zu erweitern, ohne dafür eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren zu müssen. Laut ADAC nutzen über 130.000 Autofahrer allein die Möglichkeit des B196 seit der Einführung im Jahr 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden. Die fehlende Prüfung verlockt dazu, Angebote wahrzunehmen, sich die Erweiterung ohne Kursteilnahme zu kaufen. Nicht selten bieten die Erweiterungskurse auch scheinbar seriöse Fahrschulen an, die aber am Ende gar keine Kurstermine durchführen, sondern allein die Teilnahme bescheinigen.       

Früher oder später werden Sie in so einem Fall die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten. Spätestens jetzt beauftragen Sie einen erfahrenen Rechtsbeistand in Strafsachen, einen Anwalt mit Gewinnchance durch Fachwissen und Prozeßerfahrung. Jedes Wort, jede vermeintliche „Erklärung“ darüber, warum Sie ausgerechnet diese Fahrschule beauftragt haben, ob Ihnen was komisch vor kam usw., wird Sie belasten. Sie können ohne Strafverteidiger nur Fehler machen, denn die Polizei weiß, was abzufragen ist, um Ihr Verurteilung zu besiegeln - während Sie als juristischer Laie die Bedeutung Ihrer Antwort nicht einschätzen können.  

Vertrauen Sie sich zuerst einem Rechtsanwalt in Strafsachen an, der für Sie Akteneinsicht nimmt und mit Ihnen die für Ihren Fall geeignete Strategie bespricht. Lassen Sie es nicht bis zur Anklage laufen, wenn vielleicht schon das Ermittlungsverfahren mit Hilfe vom Anwalt eingestellt werden könnte! RA H. Urbanzyk aus 48653 Coesfeld ist als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht bundesweit tätig, wenn der Vorwurf einer Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erhoben wird. Senden Sie Ihren Anhörungsbogen unverbindlich per WhatsApp / Signal unter 0151-52068763 .