Der Familiennachzug bezeichnet das Recht von Migrantinnen und Migranten, enge Familienangehörige nach Deutschland zu holen. Besonders für Geflüchtete und Schutzberechtigte ist diese Regelung von großer Bedeutung, da sie ein gemeinsames Leben als Familie fernab von Krieg, Gewalt und Armut ermöglicht. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen groben Überblick über die Voraussetzungen und wichtigsten Regeln des Familiennachzugs. 

Gültiger Aufenthaltstitel für Familiennachzug erforderlich

Ob eine Zusammenführung überhaupt möglich ist und welchen Ihrer Verwandten Sie zu sich holen können, hängt in erster Linie von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Grundsätzlich gilt: Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein. 

Doch selbst wenn Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, ist das noch keine Garantie für einen erfolgreichen Familiennachzug. Im Aufenthaltsgesetz gibt es eine ganze Reihe von Aufenthaltserlaubnissen, die keine Familienzusammenführung ermöglichen. Dazu gehören: 

  • §25 Absatz 4, 4b und 5,
  • §25a Absatz 2,
  • §25b Absatz 4 und 
  • §104a Absatz Satz 1, 104b und 104c

Sollten Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung nach einer dieser Vorschriften sein, kann sich ein “Wechsel” in einen unbefristeten Aufenthaltstitel wie die Niederlassungserlaubnis lohnen. Wann das möglich ist und was Sie sonst noch über die Niederlassungserlaubnis wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Webseite.

Diese Angehörigen dürfen nachziehen

Sobald Ihre Aufenthaltssituation geklärt ist, stellt sich die Frage, welchen Ihrer Angehörigen Sie nach Deutschland holen dürfen. In der Regel kann nur die sogenannte “Kernfamilie” nachziehen, also:

  • Ehegatten und Ehegattinnen, sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  • minderjährige Kinder und
  • Eltern von in Deutschland lebenden, minderjährigen Kindern.

Im Fall einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft müssen beide Eheleute oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen volljährig sein. Andere Familienangehörige wie die Eltern volljähriger Kinder oder Schwiegereltern können nur in Härtefällen nach Deutschland kommen. Wenn Sie sich jedoch als anerkannte Fachkraft in der Bundesrepublik niedergelassen haben, dürfen Ihre Eltern oder Schwiegereltern Ihnen auch ohne anerkannten Ausnahmefall nach Deutschland folgen. Das geht jedoch nur dann, wenn Ihre Angehörigen ihren eigenen Lebensunterhalt inklusive Kranken- und Pflegeversicherung selbständig finanzieren können. 

Weitere Voraussetzungen für einen Familiennachzug

Ermöglicht Ihr Aufenthaltstitel eine Familienzusammenführung und sind Ihre Angehörigen berechtigt, nachzuziehen, kommen noch weitere Anforderungen an Sie und Ihre Liebsten hinzu:

  1. Gesicherte Lebensumstände: Dazu gehören eine Krankenversicherung sowie ausreichend Wohnraum und genug Einkommen für Sie und all Ihre nachziehenden Angehörigen.
  2. Deutschkenntnisse auf mindestens A1-Niveau – in vielen Fällen können Ihre Familienmitglieder diese aber auch nach der Einreise noch erwerben.
  3. Ein Visum für die Einreise.

Für Fachkräfte, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gelten hier vereinfachte Regeln. Bei einem Nachzug zu Fachkräften entfällt sowohl der Sprachnachweis als auch der Nachweis über gesicherten Wohnraum. 

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge müssen dagegen keinen gesicherten Lebensunterhalt und keinen ausreichenden Wohnraum nachweisen. Einzige Bedingung dafür ist, dass der Familiennachzug spätestens drei Monate nach Abschluss des Asylverfahrens beantragt wird. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie der Behörde darlegen, dass Sie sich um eine Arbeitsstelle und eine Wohnung bemühen

. Selbiges gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte. Bei ihnen ist der Familiennachzug allerdings nur sehr schwer möglich, da das Gesetz nur einen Zuzug von maximal 1.000 Angehörigen pro Monat erlaubt. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt nach vorheriger Antragstellung. 

Familienzusammenführung: Nehmen Sie einen Anwalt in Anspruch

Der Familiennachzug ist aufgrund seiner oft undurchsichtigen Regelungen und vielen Ausnahmen sehr komplex. Anwaltliche Hilfe ist deshalb in vielen Fällen unerlässlich. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem ausländerrechtlichen Fall. Mit unserem kostenlosen Prüfer können Sie zudem einfach und bequem testen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung bzw. Niederlassungserlaubnis erfüllen.