Auf der Bundesautobahn 4, im Bereich des Jagdbergtunnels bei Kilometer 174,739.1 in Fahrtrichtung Dresden, befindet sich auf der Überholspur eine besonders relevante Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. In diesem Abschnitt gilt eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h – eine Maßnahme, die vor allem dem Lärmschutz und der Verkehrssicherheit im sensiblen Tunnelbereich dient. Kontrolliert wird hier durch die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern, wobei eine sogenannte Piezomessung zum Einsatz kommt. Diese Messmethode wird vor allem bei baulich sensiblen oder hoch frequentierten Strecken eingesetzt, ist aber zugleich für juristische Auseinandersetzungen besonders anfällig.
Funktionsweise der Piezomessung
Die Piezomessung basiert auf Sensoren, die dauerhaft in die Fahrbahn eingebaut sind. Dabei handelt es sich um sogenannte Piezokristalle, die mechanischen Druck in elektrische Signale umwandeln. Sobald ein Fahrzeug über diese Sensoren fährt, wird durch die Gewichtseinwirkung ein Impuls ausgelöst, der präzise Zeitinformationen über die Durchfahrt registriert. In Kombination mit mehreren hintereinanderliegenden Sensorpaaren wird so die Zeit gemessen, die ein Fahrzeug benötigt, um eine bekannte Strecke zurückzulegen. Aus dieser Zeitspanne wird die Geschwindigkeit berechnet.
Das System funktioniert grundsätzlich automatisiert: Ein Geschwindigkeitswert wird ermittelt und parallel dazu wird ein Foto des mutmaßlichen Fahrzeugs angefertigt, das den Verstoß dokumentieren soll. In vielen Fällen werden solche Systeme bevorzugt bei der Kontrolle von Lkw oder Fahrzeugen auf der Überholspur verwendet, da sie in der Lage sind, auch schwere Fahrzeuge eindeutig zu erfassen.
Fehlerquellen der Piezomessung – und warum diese oft zu fehlerhaften Ergebnissen führen
Obwohl das Verfahren technisch ausgereift erscheint, sind in der Praxis zahlreiche Faktoren bekannt, die zu Fehlmessungen oder ungenauen Ergebnissen führen können. Ein zentrales Problem ist die Empfindlichkeit der Sensoren gegenüber Umwelteinflüssen. Insbesondere in einem Tunnelbereich wie dem Jagdberg können Temperaturunterschiede, Bodenfeuchtigkeit oder Fahrbahnbelastungen die Messergebnisse verfälschen. Auch die jahreszeitliche Abkühlung des Bodens oder Nässe wirken sich auf die Reaktionsgenauigkeit der Sensoren aus.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abhängigkeit von der exakten Fahrzeugführung. Sobald ein Fahrzeug nicht exakt über die Sensoren fährt – beispielsweise leicht versetzt durch Überholmanöver oder wegen einer unebenen Fahrbahn –, entstehen abweichende Druckverhältnisse. Diese wiederum führen zu fehlerhaften Zeitmessungen, was sich direkt in einem falschen Geschwindigkeitswert niederschlägt.
Besonders problematisch ist auch die Situation, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig oder mit geringem Abstand den Erfassungsbereich durchfahren. In solchen Fällen kann das System nicht immer zuverlässig unterscheiden, welches Fahrzeug welchen Impuls ausgelöst hat. Die Folge sind Fehlzuordnungen, die erst auf dem Messfoto auffallen – oder gar nicht.
Hinzu kommen formale Anforderungen, die oft nicht vollständig erfüllt sind: Die Sensoren müssen regelmäßig kalibriert und gewartet werden. Ist die Eichung abgelaufen oder unvollständig dokumentiert, gilt die gesamte Messreihe als nicht verwertbar. Ebenso darf eine Messung nicht ohne gültigen Schulungsnachweis des eingesetzten Personals erfolgen. Fehlt dieser, ist der Bußgeldbescheid angreifbar.
Warum ein Einspruch hier besonders erfolgversprechend ist
Gerade an dieser vielbefahrenen, technisch anspruchsvoll überwachten Stelle auf der BAB 4 ergeben sich besonders gute Ansatzpunkte für einen Einspruch. Die Kombination aus technisch fehleranfälliger Messtechnik, Tunnelumgebung und hoher Verkehrsbelastung macht diese Messstelle zu einem klassischen Fall für erfolgreiche Verteidigung – sofern man mit den Schwächen des Systems vertraut ist.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr Verteidiger mit technischer und rechtlicher Expertise
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit auf Verkehrsrecht spezialisiert. Er kennt nicht nur die juristische Seite, sondern auch die technischen Details der verschiedenen Messverfahren – insbesondere der Piezomessung. Durch seine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV und zertifizierten Gutachtern kann er technische Fehler gezielt nachweisen und die Unverwertbarkeit der Messung im Verfahren durchsetzen.
Diese Kombination aus Technikverständnis und prozessualer Erfahrung hat bereits in zahlreichen Fällen zu Verfahrenseinstellungen oder erheblichen Reduzierungen der Sanktionen geführt.
Kostenfreie Verteidigung bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung die vollständigen Kosten der Verteidigung. Auch eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht – für Sie bedeutet das: keinerlei Kostenrisiko.
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Wenn Sie geblitzt wurden und Zweifel an der Messung bestehen – besonders bei Piezosensoren – sollten Sie nicht zögern. Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein bundesweit erfahrener Verteidiger zur Seite, der sich für Ihre Rechte einsetzt und fehlerhafte Bußgeldbescheide nicht einfach hinnimmt.