Für ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen Eingereiste aus Drittstaaten grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis. Diese gesetzliche Regelung kann aus unterschiedlichen Gründen jedoch nicht immer eingehalten werden. In diesem Zusammenhang kommt eine Fiktionsbescheinigung zum Tragen. Die bestätigt einen rechtmäßigen Aufenthalt, auch wenn noch keine Aufenthaltserlaubnis vorhanden oder die Verlängerung eines Titels in Bearbeitung ist. Wir erklären Ihnen, welche Arten es gibt und wann diese greifen.
Fiktionsbescheinigung: Das steckt dahinter
Eine Fiktionsbescheinigung bestätigt, dass Sie sich zu Recht in Deutschland aufhalten, auch wenn Sie genau genommen keinen gültigen Aufenthaltstitel haben. Es gibt unterschiedliche Umstände, die dazu führen:
- Ihr Aufenthaltsrecht ist abgelaufen, eine Verlängerung beziehungsweise ein Antrag auf einen anderen Titel ist jedoch bei der Ausländerbehörde in Bearbeitung.
- Sie sind rechtmäßig in Deutschland eingereist, haben Ihren Aufenthaltstitel jedoch erst nach Einreise beantragt.
- Sie haben verspätet eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und halten sich genau genommen illegal in Deutschland auf.
Die Fiktionsbescheinigung bewirkt dabei, dass entweder:
- Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bis zu einer Entscheidung durch die Ausländerbehörde bestehen bleibt (Fortgeltungsfiktion),
- es Ihnen erlaubt ist, bis zum erstmaligen Erhalt eines Aufenthaltsrechts in Deutschland zu bleiben (Erlaubnisfiktion) oder
- Ihre Abschiebung ausgesetzt wird, bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag auf Verlängerung oder Erteilung eines Titels entschieden hat (Duldungsfiktion).
Beantragen müssen Sie eine Fiktionsbescheinigung dabei in aller Regel nicht. Die stellt Ihnen die Ausländerbehörde aus, sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben.
So kommen Sie an eine Fiktionsbescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung hängt unmittelbar mit der Beantragung eines Aufenthaltstitels oder dessen Verlängerung zusammen. Immerhin bewirkt die Bescheinigung, dass Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, sofern Sie andernfalls keinen Titel besitzen würden und damit auch kein Aufenthaltsrecht hätten.
Dementsprechend setzt eine Fiktionsbescheinigung einen Antrag bei der Ausländerbehörde voraus. Achten Sie dabei unbedingt auf Vollständigkeit, damit Sie schnell an einen offiziellen Aufenthaltstitel kommen. Sobald Sie den jeweiligen Antrag eingereicht haben, stellt Ihnen die Behörde in aller Regel umgehend die Fiktionsbescheinigung eigenständig aus. Je nach Situation erhalten Sie eine Fortgeltungsfiktion, eine Erlaubnisfiktion oder eine Duldungsfiktion.
Gültigkeit: So lange gilt die Bescheinigung
Eine Fiktionsbescheinigung besitzt nur begrenzt Gültigkeit. Sobald die Ausländerbehörde eine Entscheidung über Ihren Antrag gefällt hat, verfällt die Fiktionsbescheinigung automatisch.
Allerdings findet sich auch ein Gültigkeitsdatum auf dem Dokument. Bemerken Sie, dass Ihre Bescheinigung ausläuft, ohne dass die Behörden Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt haben, bitten Sie um Verlängerung.
Ihre Rechte mit Fiktionsbescheinigung
Sofern Sie eine Fortgeltungsfiktion besitzen, die eine bestehende Aufenthaltserlaubnis aufrechterhält, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bereits zuvor. Haben Sie einen neuen Titel beantragt, gelten die damit einhergehenden Regelungen für Sie erst mit Zustimmung der Ausländerbehörde.
Bei einer Erlaubnisfiktion heißt es: Abwarten. Bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entschieden hat, dürfen Sie sich in Deutschland zwar aufhalten und sich frei bewegen, mehr aber auch nicht. Sie dürfen weder arbeiten noch aus- und wieder einreisen.
Besitzen Sie eine Duldungsfiktion, müssen Sie gewisse Einschränkungen hinnehmen. So kann beispielsweise eine Wohnsitzauflage oder Residenzpflicht für Sie gelten. Letztere schränkt Ihre Bewegungsfreiheit enorm ein.
Eine Fiktionsbescheinigung erscheint für viele Menschen als komplexes Konstrukt. Dabei ist ihre Bedeutung recht simpel: Sie gewährt Ihnen ein Aufenthaltsrecht, bis die Ausländerbehörde über Ihren Antrag entschieden hat. Haben Sie noch Fragen zur Fiktionsbescheinigung oder sonstigen Themen im Ausländerrecht? Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Mit unserem kostenlosen Prüfer können Sie zudem ganz einfach und bequem testen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Einbürgerung bzw. Niederlassungserlaubnis erfüllen.